Insgesamt 17 Jugendliche wurden von der StA Wien als Beschuldigte geführt. Am Dienstag kam der Bursche mit Verspätung zu seinem Prozess. Der 17-jährige Syrer soll Anfang 2023 das Mädchen in einer Parkgarage beim Wiener Hauptbahnhof vergewaltigt haben. Die Aussage seines Vaters, die im Akt aufscheint, ist verstörend ...
Im Wiener Landesgericht wird gegen einen 17-jährigen Syrer, der 2015 mit seiner Familie nach Österreich gekommen war, verhandelt. Ihm wird vorgeworfen, das damals zwölfjährige Mädchen, das er im Motorikpark in Favoriten kennengelernt hatte, in einer nahegelegenen Parkgarage vergewaltigt zu haben. „Das Opfer teilte ihm mehrfach mit, die geschlechtliche Handlung nicht zu wollen“, erläutert die Staatsanwältin in ihrem Plädoyer. Gegen den Angeklagten gäbe es neben der heutigen Anklage kein weiteres Ermittlungsverfahren. Gegen wie viele Jugendliche aktuell noch ermittelt wird, lässt sie offen.
Angeklagter soll sich geständig zeigen
Erwartungsgemäß beantragt der Verteidiger des Mannes den Ausschluss der Öffentlichkeit für die Vernehmung seines Mandanten. Dieser werde sich für den Vorwurf der „Vergewaltigung“ tatsachengeständig verantworten. Es sei laut dem Anwalt aber die Frage, ob das Delikt tatsächlich als Vergewaltigung einzustufen sei.
Die Richterin hat strenges Film- und Fotografierverbot im Verhandlungssaal verhängt. Laut Anklageschrift der Staatsanwaltschaft Wien verantwortete sich der Jugendliche, der eine Lehre zum KFZ-Techniker macht, „weitgehend im Einklang mit der Aussage des Opfers“.
Das Delikt des schweren sexuellen Missbrauchs von Unmündigen ist in diesem Fall nicht angeklagt. Der Bursche gab an, dass er mit der Zwölfjährigen nie über ihr Alter gesprochen hätte. Er sei davon ausgegangen, dass sie 14 Jahre alt sei.
„Täter-Opfer-Umkehr“
Vor Prozessbeginn sorgte eine Passage im Akt für Aufsehen. Im Erhebungsbericht sagt der Vater des Angeklagten, dass er sich nicht erklären könne, warum sein Sohn so etwas gemacht habe. Solch ein Verhalten würde er nicht erlauben. Und: „Befragt zu den Glaubensansätzen der Familie gab Herr A. an, dass er nie erlauben würde, dass seine Tochter sich ‘so verhält wie das Opfer'.“ – Für Annas Anwalt Sascha Flatz „ein Fall von Opfer-Täter-Umkehr.“ Die „Krone“ ist beim Prozess im Landl dabei. Mit einem Urteil wird zu Mittag gerechnet.
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