Zeuge beantragt

Fall Anna (12): Prozess gegen 17-Jährigen vertagt

Gericht
26.11.2024 11:53

Insgesamt 17 Jugendliche wurden von der StA Wien als Beschuldigte geführt. Am Dienstag kam der Bursche mit Verspätung zu seinem Prozess. Der 17-jährige Syrer soll Anfang 2023 das Mädchen in einer Parkgarage beim Wiener Hauptbahnhof vergewaltigt haben. Anwalt Sascha Flatz beantragte einen weiteren Zeugen, weshalb vertagt wurde.

Im Wiener Landesgericht wurde am Dienstag gegen einen 17-jährigen Syrer, der 2015 mit seiner Familie nach Österreich gekommen war, verhandelt. Ihm wird vorgeworfen, das damals zwölfjährige Mädchen, das er im Motorikpark in Favoriten kennengelernt hatte, in einer nahegelegenen Parkgarage vergewaltigt zu haben. „Das Opfer teilte ihm mehrfach mit, die geschlechtliche Handlung nicht zu wollen“, erläutert die Staatsanwältin in ihrem Plädoyer. Gegen den Angeklagten gäbe es neben der heutigen Anklage kein weiteres Ermittlungsverfahren. Wie viele Jugendliche aktuell noch als Beschuldigte in der verstörenden Causa geführt werden, lässt sie offen. Es dürften aber mehr als ein Dutzend sein. 

Ausschluss der Öffentlichkeit
Erwartungsgemäß beantragt der Verteidiger des Lehrlings den Ausschluss der Öffentlichkeit für die Vernehmung seines Mandanten. Dieser werde sich für den Vorwurf der „Vergewaltigung“ tatsachengeständig verantworten. Es sei laut dem Anwalt aber die Frage, ob das Delikt tatsächlich als Vergewaltigung einzustufen sei. Denn der 17-Jährige bestreitet, Gewalt angewendet zu haben. 

Opferanwalt Sascha Flatz beantragte einen Zeugen. (Bild: Anja Richter)
Opferanwalt Sascha Flatz beantragte einen Zeugen.
Die Richterin hat strenges Film- und Fotografierverbot im Verhandlungssaal verhängt. (Bild: Anja Richter)
Die Richterin hat strenges Film- und Fotografierverbot im Verhandlungssaal verhängt.

Opferanwalt Sascha Flatz stellt einen Beweisantrag, weshalb auf 7. Jänner 2025 vertagt wurde. Dann soll ein weiterer Zeuge, der von dem Übergriff gewusst haben soll, befragt werden. Zuvor, am 5. Dezember 2024, wird es in der Causa noch einen Vergewaltigungsprozess gegen einen 16-jährigen Syrer geben. 

Das Delikt des schweren sexuellen Missbrauchs von Unmündigen ist in beiden Fällen nicht angeklagt. Der am Dienstag angeklagte Jugendliche gab an, dass er mit der Zwölfjährigen nie über ihr Alter gesprochen hätte. Er sei davon ausgegangen, dass sie 14 Jahre alt sei.

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