Fordert Todesstrafe

Ajatollah: Haftbefehl gegen Netanyahu nicht genug

Außenpolitik
26.11.2024 14:40

Der vom Internationalen Strafgerichtshof erlassene Haftbefehle gegen Israels Premier Benjamin Netanyahu und dessen früheren Verteidigungsminister Yoav Gallant wegen mutmaßlicher Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit im Gazakrieg wurde vom Erzfeind Iran mit Wohlwollen vernommen. Doch für das geistliche Oberhaupt des Landes reicht das noch lange nicht.

„Sie haben einen Haftbefehl gegen ihn erlassen, das ist nicht genug. Ein Todesurteil sollte gegen diese kriminellen Anführer verhängt werden“, tönte Ajatollah Ali Khamenei am Montag vor Mitgliedern der paramilitärischen Bassidsch-Miliz. „Was das zionistische Regime in Gaza und im Libanon getan hat, ist kein Sieg, sondern ein Kriegsverbrechen“, so Khamenei weiter. Wenig später schrieb er auf der Kurznachrichtenplattform mehrere Beiträge zum Krieg im Gazastreifen und im Libanon und den Widerstand der Palästinenser, der nicht gebrochen werden könne.

G7-Staaten und Österreich wollen Haftbefehl umsetzen
Die Haftbefehle hatten in der Vorwoche für internationalen Wirbel gesorgt. Grundsätzlich wäre nun jeder der 124 Staaten, die den IStGH anerkennen, dazu verpflichtet, den israelischen Regierungschef zu verhaften, sobald dieser im jeweiligen Land einreist. Die G7-Staaten erklärten bei ihrem Gipfel in Italien: „Wir bekräftigen unser Bekenntnis zum humanitären Völkerrecht und werden unseren jeweiligen Verpflichtungen nachkommen.“

Irans geistliches Oberhaupt Ajatollah Ali Khamenei (Bild: APA/AFP/KHAMENEI.IR)
Irans geistliches Oberhaupt Ajatollah Ali Khamenei


Die G7 sind ein Zusammenschluss von sieben führenden Industriestaaten, dem die USA, Großbritannien, Kanada, Deutschland, Frankreich, Japan und Italien angehören. Die USA sind als einziges G7-Land kein IStGH-Mitgliedsstaat, müssten also den Haftbefehl nicht umsetzen.

In der EU herrscht keine einheitliche Linie. Ungarn erklärte bereits, den Haftbefehl ignorieren zu wollen, Österreich hingegen würde den Haftbefehl umsetzen. Man sei völkerrechtlich dazu verpflichtet, hieß es vor wenigen Tagen aus dem Außenministerium.

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