Ein mächtiger American Bully XL zerfleischte im Februar in Kufstein einen kleinen Yorkshire Terrier, nun schnappte er am Spielplatz nach einem Kind und verletzte es am Arm. Es drängt sich die Frage auf: War die Behörde zu nachsichtig?
Wer solche Hunde besitzt, sollte größtes Verantwortungsbewusstsein an den Tag legen. Diesen Anschein hat es nicht, wenn man die beiden Vorfälle betrachtet.
Im Februar spazierte – wie berichtet – ein Kufsteiner Unternehmerehepaar mit ihrem weiblichen Biewer Yorkshire Terrier „Lila“ durch Weissach, als ihnen zwei mächtige und nicht angeleinte American Bully XL in die Quere kamen. „Die wollen nur spielen“, rief der junge Mann noch, es handelt sich um den Sohn der offiziellen Halterin.
Jagd auf den kleinen Hund
Doch da nahm das Verhängnis schon seinen Lauf: „Die Hunde haben unsere ’Lila’ minutenlang gejagt und bei einer Mauer in der Glashüttenstraße gestellt“, schildert der Kufsteiner. Einer der riesigen Hunde biss dann zu, der kleine Vierbeiner verendete mit riesigen Wunden an Bauch und Hals.
Begutachtung ergab „geringes Risiko“
Die Amtstierärztin begutachtete den vierbeinigen Angreifer, das Resultat liegt der „Krone“ schriftlich vor: „nicht auffällig“ und „geringes Risiko“ – keine weiteren Maßnahmen. Solche wären ein Maulkorbzwang und bzw. oder ein Leinenzwang oder sogar die Abnahme des American Bully (zunächst war, auch in der „Krone“, von der Rasse Mastiff die Rede, dies wurde aber korrigiert).
Der Hund musste bereits im März 2024 vorgeführt werden, weil er einen anderen Hund totgebissen hatte.
Aus dem Bescheid an die Halterin
Streicheln endete mit Biss
Im Oktober kam es zu einem weiteren unliebsamen Vorfall: Es war erneut der Sohn der Halterin, der mit dem Hund am Spielplatz in der Grillparzer Straße unterwegs war. Er fragte dort ein Mädchen (7), ob es den Hund streicheln wolle (später gab er an, das Mädchen habe seinerseits gefragt). Fest steht, dass der Hund dem Mädchen in den linken Unterarm biss. Das Kind wurde ärztlich versorgt, alles ging zum Glück eher glimpflich aus.
Land Tirol nimmt Stellung
Dennoch die Frage: War die Behörde nach dem ersten Vorfall zu wenig konsequent? Das Land bestätigt, dass ein Bescheid zur Vorführung des Hundes an die Halterin erging. „In der Folge findet ein Termin bei der BH zur Beurteilung statt.“ Allerdings: Seit dem zweiten Vorfall sind fast zwei Monate vergangen!
Wie läuft eine solche Beurteilung ab?
Die amtstierärztliche Untersuchung umfasst in der Regel eine allgemeine klinische Untersuchung (Gesundheitszustand des Hundes), eine Beurteilung des Verhaltens (Einschätzung, ob der Hund Anzeichen von gefährlicher Aggression zeigt) und eine Analyse der Bissumstände (Besprechung der Situation, in der der Hund gebissen hat, um die Ursache zu klären).
Im Anschluss wird das Gutachten der zuständigen Gemeinde übermittelt, die bei Bedarf weitere Maßnahmen (Auflagen) setzen kann.
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