Der Strafprozess nach dem Tod eines Patienten (50) im Salzburger Uniklinikum begann am Dienstag: Die angeklagte Pflegerin bestritt dabei den Vorwurf der grob fahrlässigen Tötung. Sie habe alle Vorgaben eingehalten, beteuerte sie dabei.
Sie war 41 Jahre als Krankenschwester tätig, erzählt Verteidiger Leopold Hirsch beim Prozess am Dienstag im Landesgericht. Doch das, was am 23. Juni 2023 im Schlaflabor des Salzburger Uniklinikums passiert ist, belastet sie stark, unterstreicht der Advokat und spricht von Tränenausbrüchen und Psychopharmaka, die sie nun nimmt.
Zur Anklage meint Hirsch: „Sie ist der Auffassung, dass sie keinen Fehler gemacht hat.“ 28 Mal sei sie auch im Zimmer des Patienten gewesen. Anders sieht es die Staatsanwaltschaft: Zwei Stunden soll sie den Gesundheitszustand des Patienten nicht überwacht haben. Um 5.30 Uhr erlag der adipöse Mann mit etlichen Vorerkrankungen (Schlaganfall, COPD, etc.) einem Atemversagen. Ein Umstand, der zum Tod führte, war der zu hohe CO₂-Wert.
„Sie ist ja keine Ärztin“
Die Angeklagte war der Meinung, dass dieser – aufgrund der Vorerkrankungen – in Ordnung war. Sie betonte, alle Vorgaben eingehalten zu haben: unter anderem eben Sauerstoff geben, damit die Sättigung einen bestimmten Wert erreicht. Doch genau dies war bei diesem Patienten kontraproduktiv, wie zu hören war. „Wie kann das passieren, dass einer dort erstickt?“, fragt der Staatsanwalt. Und Hirsch entgegnet lautstark: „Sie ist ja keine Ärztin.“
Selbst der medizinische Sachverständige meint: „Wenn das die Vorgabe war, dann hat sie richtig reagiert.“ Der Prozess wurde vertagt.
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