Der Angeklagte hatte sich in mehreren Lebensmittelgeschäften in Vorarlberg selbst verköstigt und mit Hochprozentigem aus dem Regal nachgegossen. Am Landesgericht Feldkirch bekam der 31-Jährige am Dienstag die Rechnung dafür in Form einer Haftstrafe präsentiert.
„Er hat gesagt, wenn ich nicht weggehe, werde er mich schlagen“, schildert der als Zeuge geladene Kassamitarbeiter einen Vorfall im Sutterlüty-Markt am Dornbirner Bahnhof. Eine Kollegin habe ihn damals um Hilfe gerufen und gemeint, dass im hinteren Teil des Ladens ein Mann auf dem Boden sitze, Chips esse und Wodka trinke.
„Als ich nachschaute und ihm sagte, dass er zuerst die Waren bezahlen müsse, hob er die Flasche, machte eine Ausholbewegung und drohte mir.“ Doch bei dem einen Vorfall bleibt es nicht. Auch in Götzis, Hard und Egg sucht der Angeklagte mehrmals Lebensmittelgeschäfte auf und verköstigt sich dort. Wobei er seinen Fokus auf Hochprozentiges legt. Darunter Marillenschnaps, Rum, Gin und vor allem Jägermeister. Dabei geht der Angeklagte immer nach dem gleichen Muster vor. Flasche auf, ein paar Schlucke hinter die Binde, Verschluss zu und Flasche wieder zurück ins Regal.
Obszöne Gesten
Als der aus dem Jemen stammende Dieb im Juli mit einem Pegel von knapp 1,7 Promille verhaftet wird, begeht er gleich die nächste Straftat, indem er im Zuge der Befragung eine Polizistin sexuell belästigt. „Als ich allein mit ihm im Raum war, leckte er sich zuerst die Lippen, fuhr sich dann in die Hose und machte Onanierbewegungen“, erinnert sich die junge Beamtin.
Im Gefängnis fällt er wieder unangenehm auf. So klaut er einem anderen Haftinsassen dessen Wäschesack mit ein paar „cooleren Klamotten“ als Inhalt. Im Prozess räumt der Angeklagte zwar die Ladendiebstähle ein, bestreitet jedoch, ein Alkoholproblem zu haben. Die Taten habe er lediglich begangen, weil er Hunger und Durst hatte, jedoch kein Geld. „Aber wenn man Durst hat, trinkt man doch keinen Jägermeister. Das bringt doch nichts“, stellt Richter Marco Mazzia klar. Worauf der Beschuldigte ergänzt: „Wasser trinke ich draußen.“
Erneut vor Gericht
Fest steht, dass der Angeklagte vorerst hinter schwedischen Gardinen bleibt. Wegen Diebstahl, Nötigung und sexueller Belästigung verhängte der Herr Rat eine sechsmonatige Freiheitsstrafe. Diese ist bereits rechtskräftig. Denn am Mittwoch muss sich der frisch Verurteilte wegen einer anderen Sache erneut vor Gericht verantworten.
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