Weltweit leben rund 40 Millionen Menschen mit dem HI-Virus. Allein hierzulande liegt die Zahl laut Österreichische AIDS-Gesellschaft inklusive Dunkelziffer zwischen 8000 und 9000. Und obwohl gut behandelbar, sind Betroffene noch immer von Stigmatisierung und Diskriminierung betroffen. Angesichts dessen: Muss der Arbeitgeber wissen, wenn man infiziert ist oder darf er sogar einen Test fordern? Wir haben nachgefragt!
Dank des medizinischen Fortschritts ist HIV eine gut behandelbare chronische Krankheit geworden. Bei regelmäßiger Therapie haben Betroffene eine nahezu normale Lebenserwartung bei guter Lebensqualität, wissen die Aidshilfen Österreichs: „Ist die Viruslast unter der Nachweisgrenze, kann HIV praktisch nicht mehr übertragen werden.“ Und dennoch stehen auch bei uns Stigmatisierung und Diskriminierung Betroffener nach wie vor an der Tagesordnung.
Was heißt eine HIV-Infektion für mich als Arbeitnehmer? Bin ich meinem Arbeitgeber diesbezüglich Rechenschaft schuldig? Oder darf er mich deswegen sogar kündigen? Wir haben anlässlich des Welt-AIDS-Tages am 1. Dezember Arbeitsrechtsexpertin Martina Lackner vom Österreichischen Gewerkschaftsbund (ÖGB) zur Lage befragt und die häufigsten Rechtsirrtümer für Sie gesammelt.
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