Fatale Verwechslung

Für Wölfe gehalten: Wildhüter erschießt 3 Luchse

Vorarlberg
27.11.2024 08:10

Große Aufregung in dem an Österreich grenzenden Schweizer Kanton Graubünden. Wie erst jetzt bekannt wurde, war ein Wildhüter am 16. November auf der nächtlichen Jagd nach drei Wolfswelpen, die er erlegen sollte. Doch statt der Wölfe erschoss der Mann drei Luchse – zwei davon waren erst in diesem Jahr geboren worden.

Zum Zeitpunkt des Vorfalls war der Wildhüter, der seinen Aufsichtskreis außerhalb des Abschussgebiets hat, im Auftrag des Graubündner Amts für Jagd und Fischerei (AJF) auf einem Einsatz zur Wolfsregulation in der Region Surselva unterwegs. Er suchte nach den verbleibenden drei von acht Wolfswelpen des „Vorabrudels“, welche Anfang September zum Abschuss freigegeben worden waren.

Verwechslung trotz Wärmebildtechnik
Die Identifizierung der drei entdeckten Tiere erfolgte in der Nacht mittels Wärmebildtechnik. Der Wildhüter war der festen Überzeugung, auf die drei besagten Jungwölfe zu schießen, welche sich im Gebiet befanden. Der Mann meldete den Vorfall unmittelbar nach Auffinden der fälschlicherweise erlegten Luchse seinen Vorgesetzten. Bei den erlegten Tieren handelte es sich um zwei diesjährige Jungluchse und einen ausgewachsenen, männlichen Luchs.

So sieht ein Rehkitz in einer Wärmbildkamera aus. (Bild: Weishaupt)
So sieht ein Rehkitz in einer Wärmbildkamera aus.

Strafrechtliche Konsequenzen werden geprüft
Der Wildhüter erstattete Selbstanzeige bei der Staatsanwaltschaft des Kantons Graubünden. Die Umstände, die zu diesen Fehlabschüssen geführt haben, werden im Rahmen der strafrechtlichen Untersuchung aufgearbeitet. Über allfällige strafrechtliche Konsequenzen wird die Staatsanwaltschaft entscheiden. „Wir bedauern den Vorfall außerordentlich und werden diesen im Detail aufarbeiten“, wird Adrian Arquint, Leiter des AJF, in einer Aussendung des Kanton Graubündens zitiert. Das Amt sei sich bewusst, dass so etwas nicht vorkommen dürfe. Das AJF hat den Wildhüter per sofort bis zur vollständigen Klärung des Vorfalls von der Wolfsregulation ausgeschlossen.

Kommen neue Luchse?
Der eurasische Luchs ist in der Schweiz bundesrechtlich geschützt und gilt als Art von sehr hoher nationaler Priorität. Im Kanton Graubünden konnten im Sommer 2024 mindestens sieben Luchsgeburten bestätigt werden, einzelne Ausfälle – wie jener durch den aktuellen Zwischenfall – könnten die Struktur des Bestands, laut dem Graubündner Amt für Jagd und Fischerei, aber beeinträchtigen. Deshalb prüfe der Kanton nun mit dem Bundesamt für Umwelt (BAFU), ob der entstandene Schaden an der Population durch eine einmalige Ansiedlung einer vergleichbaren Anzahl Luchse aus einer anderen Gegend kompensiert werden soll.

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Vorarlberg-Krone
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