Das sind die Vorteile

Ihr Smartphone kann jetzt Ihre E-Card scannen

Österreich
27.11.2024 11:23

Das Smartphone kann ab jetzt über die „Meine SV-App“ als E-Card-Lesegerät genutzt werden. Der Vorteil: Jeder Versicherte hat dadurch die Möglichkeit, seinem Arzt mit der E-Berechtigung Zugriff auf die Elektronische Gesundheitsakte (ELGA) zu erlauben.

Das erleichtert Hausbesuche, Visiten in Pflege- und Altersheimen, telemedizinische Behandlung oder Rezeptausstellung enorm, hieß es am Mittwoch bei einer gemeinsamen Pressekonferenz vom Dachverband der Sozialversicherungen und der Ärztekammer.

Der Co-Vorsitzende der Konferenz der Sozialversicherungsträger, Peter Lehner, und Edgar Wutscher, Vizepräsident der Österreichischen Ärztekammer, freuten sich über einen „Meilenstein in der Digitalisierung des Gesundheitssystems“.

„Eine großartige Sache“
Dies ermögliche ein hohes Maß an Flexibilität, betonte Lehner und lobte die Erleichterungen für die Patienten. „Es ist eine großartige Sache, wie es gelungen ist, mit wenig Geld und durch die von Beginn an fruchtbare Zusammenarbeit ein System in die Welt zu setzen, das sowohl den Patienten als auch den Ärzten sehr viel bringt“, frohlockte Wutscher.

Die neue Funktion soll Abläufe erleichtern. (Bild: APA/HELMUT FOHRINGER)
Die neue Funktion soll Abläufe erleichtern.

Die Kosten für das Projekt wurden mit 600.000 Euro beziffert. Gestartet ist es im Februar des heurigen Jahres, nun sei die Pilotphase mit aktuell 400 Anwendungen pro Woche erfolgreich abgeschlossen. Mittlerweile seien alle Mediziner aller Fachgebiete erfasst, sofern sie an das E-Card-System angebunden sind. Reine Wahlärzte fallen somit nicht durchgehend darunter.

Was muss mein Handy können?
Voraussetzung für die Nutzung sind ein Smartphone mit NFC-Funktion, eine NFC-fähige E-Card und die „Meine SV-App“. Mit der E-Berechtigung erhält der ausgewählte Mediziner Zugriff auf ELGA, genau so, als hätte man die E-Card in das Lesegerät in der Ordination gesteckt. Er kann damit 90 Tage auf die E-Medikation und E-Befunde zugreifen sowie 28 Tage auf den E-Impfpass. Zudem kann der Arzt die verschriebenen Medikamente in der E-Medikation speichern.

Für das Erteilen der Berechtigung muss man die „Meine SV-App“ am Handy öffnen, den Namen des Arztes auswählen oder diesen über die Postleitzahl suchen und auswählen, erklärte Lehner. Anschließend muss man die E-Card an die Rückseite des Smartphones halten, womit dem betreffenden Arzt die Erlaubnis erteilt wird, ins E-Card-System einzusteigen.

Datenschutz sei zu „1000 Prozent“ gegeben
Dabei würden keine Gesundheitsdaten übertragen, sondern lediglich die SV- und die Kennnummer. Die Übertragung laufe über eine End-to-End-Verschlüsselung im Rechenzentrum, betonte Lehner: „Datenschutzrechtlich ein zu 1000 Prozent perfektes System.“ Zudem habe man als Versicherter die Kontrollmöglichkeit, wer wann in die ELGA eingestiegen ist.

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