Elisabeth Schwetz ist am Mittwoch von Bundespräsident Alexander Van der Bellen als Volksanwältin angelobt worden. Die 42-Jährige folgt auf den nunmehrigen Nationalratspräsidenten Walter Rosenkranz (FPÖ).
Das Staatsoberhaupt hieß die Volksanwältin in der Hofburg willkommen und gratulierte ihr „sehr herzlich“ zur neuen Aufgabe: „Sie übernehmen Verantwortung.“ Den bisherigen Werdegang von Schwetz, die zuletzt Bezirkshauptfrau von Wels-Land gewesen war, sah er als „sehr gute Voraussetzung“ für die Funktion. „Wichtig zu erwähnen“ war Van der Bellen deren Rolle als Obfrau des Sozialhilfeverbandes. Auch auf Schwetz‘ Romanistikstudium (neben Rechtswissenschaften, Anm. d. Red.) nahm er Bezug: „Ich beneide Sie um ihr Spanisch.“
„Ausdrücklich“ bedanken wollte sich Van der Bellen bei Rosenkranz für dessen bisherige Arbeit. Nachdem er Schwetz per Handschlag und Unterschrift angelobt hatte, begrüßte er auch ihre Familie und stand für ein Gruppenfoto bereit.
Nur NEOS stimmten Schwetz nicht zu
Gegen Schwetz hatten im Parlament nur die NEOS gestimmt. Deren Abgeordnete Stephanie Krisper kritisierte, dass die Auswahl hinter verschlossenen Türen und ohne Kriterienvorgabe erfolgt sei. Die FPÖ argumentierte die Eignung auch mit ihrer Funktion als Obfrau des Sozialhilfeverbands in ihrer Heimatregion. ÖVP und SPÖ, die mit Gaby Schwarz und Bernhard Achitz jeweils ebenfalls eine Vertretung in der Volksanwaltschaft haben, verwiesen auf die Bestimmung, wonach die drei stärksten Fraktionen geeignete Personen auswählen. Die Grünen kritisierten den Bestellungsmodus als zu wenig transparent und zu wenig qualitativ, stimmten dem Vorschlag letztlich aber zu.
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