Ein einschlägig vorbestrafter Rumäne gab sich als Samariter aus und sorgte so für ein Zubrot. Er kassierte mal zehn Euro, mal zwanzig oder gar fünfzig Euro, indem er sich als „taubstumm“ ausgab. Nun fasst er eine teilbedingte Haftstrafe aus.
„Ja, ich habe einen Fehler gemacht. Aber ich war in Not“, übersetzt die Dolmetscherin die Aussagen des angeklagten Rumänen. Der zeigt sich in der Verhandlung am Mittwoch nicht nur geständig, sondern drückt mit seiner angeblich damals prekären Lage auch jetzt auf die Tränendrüse.
Er führt seine zwölf Geschwister ins Treffen und den Umstand, als Vater von vier Kindern quasi am Hungertuch zu nagen. Und das mit der geregelten Arbeit sei halt in der Vergangenheit ein bisschen schwierig gewesen. Mehr als Gelegenheitsjobs kann der 28-Jährige nicht vorweisen. Dafür aber sieben Einträge im Strafregister, wovon vier einschlägig sind. Am Mittwoch kassierte der Mann wegen gewerbsmäßig schweren Betrugs seine achte Vorstrafe. Neun Monate Haft, sechs davon auf Bewährung, lautete das nicht rechtskräftige Urteil von Richter Theo Rümmele.
Gutgläubigkeit ausgenutzt
Der sah es als erwiesen an, dass der Angeklagte zwischen Mai und Oktober letzten Jahres immer wieder nach Vorarlberg gereist war, um die Gutgläubigkeit anderer auszunutzen und sich mit deren Geldspenden finanziell zu bereichern. Und dazu schien dem umtriebigen Kriminellen jedes Mittel recht. Mit Klemmbrett unter dem Arm, gefälschtem Ausweis und einer ebenso gefälschten Vorlage des Landesverbandes für behinderte und taubstumme Kinder bat der Mann vor Kaufhäusern und Einkaufsstraßen um Spenden für den guten Zweck. Um die Werbewirksamkeit nicht zu verfehlen, mimte er selbst den Taubstummen.
So kassierte er mal zehn Euro, mal zwanzig oder gar fünfzig Euro. Im Oktober letzten Jahres machte die Polizei dem pumperlgsunden „Taubstummen“ vor einem Einkaufsmarkt in Bregenz einen Strich durch die Rechnung. Der Mann wurde verhaftet, 140 Euro sichergestellt. Recherchen ergaben, dass dem Rumänen mindestens 29 Opfer auf den Leim gegangen waren. Nun muss der Rumäne wieder hinter Gitter. Da er schon insgesamt 72 Tage in U-Haft verbracht hat, könnte er im Falle der Rechtskraft bereits am 13. Dezember wieder entlassen werden. Der Rumäne dürfte also Weihnachten wieder im Kreise seiner Großfamilie verbringen.
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