Die Geschworenen entschieden mit 6:2 Stimmen auf „schuldig“. Zu 18 Jahren Haft wurde am Mittwoch im Linzer Landesgericht ein afghanischstämmiger 22-Jähriger verurteilt, der in der Nacht auf den 1. Mai in Linz einen Nachtschwärmer mit einem Messerstich in den Bauch lebensgefährlich verletzt haben soll. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Das Opfer überlebte damals nur dank einer Not-OP. Der Angeklagte hat bereits vier Vorstrafen, bei zwei Delikten war ebenfalls jeweils ein Messer im Spiel. Er hatte beim Strafverfahren zwar den Stich zugegeben, aber behauptet, in Notwehr gehandelt zu haben.
Die Tatwaffe gehöre nicht ihm – er habe ja ein Waffenverbot –, er habe das Messer bei der Rangelei zuvor gefunden und aufgehoben, damit niemand verletzt wird. Das spätere Opfer sei aggressiv gewesen und habe gesagt „Gib das Messer her, sonst bekommst du Probleme“.
„Habe Angst gehabt“
„Ich habe einfach Angst gehabt.“ Er räumt ein, zugestochen zu haben, aber „ich habe nichts gespürt, ich wusste nicht, ob ich ihn getroffen habe“, behauptet er. Der Angeklagte wurde von dem bekannten Strafverteidiger Andreas Mauhart vertreten.
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