Steuerhinterziehung

Geldstrafe für Unternehmer nach Goldbarren-Deal

Salzburg
28.11.2024 11:00

Ein bekannter Salzburger Unternehmer gestand den Vorwurf der Steuerhinterziehung beim Prozess am Donnerstag im Landesgericht ein. Im Zuge des Verkaufs einer 1,5 Millionen Euro teuren Liegenschaft hatte er sich einen Teil des Kaufpreises „schwarz“ zahlen lassen: in Form von 200.000 Euro und sechs Goldbarren. 

Der Unternehmer, der ohnehin im Immobilien-Geschäft tätig ist, hatte im November 2022 eine Liegenschaft im Flachgau offiziell um 1,1 Millionen Euro verkauft. Doch der inoffizielle Verkaufspreis war deutlich höher: nämlich 1,5 Millionen Euro. Den Differenzbetrag erhielt der Firmengeschäftsführer in Form von 200.000 Euro und sechs Goldbarren.

Doch damit hatte der Angeklagte einerseits die Körperschaftssteuer um knapp 90.000 Euro verkürzt. Und andererseits handelte es sich um eine „verdeckte Gewinnausschüttung“, da keine Kapitalertragssteuer entrichtet wurde, betonte der Staatsanwalt. Hier wären noch 100.000 Euro KESt zu zahlen gewesen. Zudem beantragte der Ankläger eine Geldbuße über das Unternehmen nach dem Verbandsverantwortlichkeitsgesetz.

Geständnis und Schadenswiedergutmachung
„Die Steuern sind bereits bezahlt“, unterstrich die Verteidigerin, die mehrfach auf die bereits erfolgte Schadenswiedergutmachung hinwies. Der Angeklagte selbst bekannte sich schuldig und legte ein Geständnis ab: „Es tut mir leid. Das war eine Dummheit. Ich bin nicht so einer, der so etwas macht. Das war eine einmalige Sache“, erklärte er noch in den Schlussworten. Im Hinblick auf eine mögliche Entziehung der Gewerbeberechtigung bei einer hohen Strafe bat die Verteidigerin abschließend um Milde: „Das ist nicht der klassische Steuerhinterzieher“. 

Aufgrund der vielen Milderungsgründe zeigte sich der Schöffensenat gnädig und gab dem Unternehmer noch eine zweite Chance: 95.000 Euro Geldstrafe, die Hälfte davon muss er zahlen. Der Verband, dessen Geschäftsführer der Angeklagte ist, erhielt 38.000 Euro Geldbuße, auch hier die Hälfte bedingt. Die Urteile sind bereits rechtskräftig.

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