Mit Unverständnis reagiert ein Ehepaar aus Graz auf ein Schreiben der Behörde: Demnach müsse es seine umweltfreundliche Wärmepumpe deinstallieren und stattdessen wieder seinen alten Ölofen in Betrieb nehmen. Der Grund sei eine fehlende Bewilligung.
Franziska Achleitner bewohnt mit ihrem Mann Peter Kraus ein Einfamilienhaus in Graz-Andritz. Dieses wird seit vielen Jahren mit einer Wärmepumpe betrieben, da den beiden eine klimaschonende Lebensweise stets wichtig war.
Probleme gab es nie. Umso erstaunter waren die Pensionisten, als im Frühjahr plötzlich Post von der Stadt Graz eintrudelte. „Uns wurde mitgeteilt, dass wir unsere Wärmepumpe deinstallieren müssen“, erzählt Kraus. Als Grund wurde eine fehlende Bewilligung angeführt. Den Anstoß soll ein Nachbar gemacht haben.
Nur: „Zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme war eine Bewilligung gar nicht notwendig. Ergo haben wir ein solches Papier auch nicht“, sagt der 70-Jährige. „Meine Frau war damals eine der Ersten, die sich für eine Wärmepumpe entschieden hat.“
„Vorschrift ist Vorschrift“
Frau Achleitner und Herr Kraus versuchten mit den zuständigen Beamten eine Lösung zu finden: „Leider fühlte sich niemand für uns zuständig. Vorschrift sei Vorschrift, hat man uns gesagt.“
Mittlerweile gibt es offene Strafen in der Höhe von etwa 500 Euro. Was die Betroffenen aber noch viel mehr ärgert: „Nun müssen wir tatsächlich wieder unseren 50 Jahre alten Ölofen im Keller in Betrieb nehmen. Dass das der Stadt lieber ist, kann man einfach nicht glauben“, sagt der ehemalige Orgelbauer kopfschüttelnd. „Das ist doch reine Schikane.“
Da die Hausbesitzerin den Beseitigungsauftrag nicht bekämpft hat, wurde dieser natürlich irgendwann rechtskräftig.
Heimo Schamberger, Bau- und Anlagenbehörde der Stadt Graz
Behörde um Lösung bemüht
Bei der Bau- und Anlagenbehörde der Stadt Graz bestätigt man, dass die Wärmepumpe, die laut Angabe der Besitzer vor etwa elf Jahren eingebaut wurde, damals noch nicht bewilligungspflichtig war. „Aber“, betont Heimo Schamberger, „anzeigepflichtig war sie sehr wohl. Und das ist nicht passiert.“
Der Experte betont, dass das Paar das erste Schreiben hätte beeinspruchen können: „Da die Hausbesitzerin den Beseitigungsauftrag nicht bekämpft hat, wurde dieser natürlich irgendwann rechtskräftig. Damit wandert die Causa automatisch ins Strafreferat weiter.“
Noch stünde einer Lösung aber nichts im Wege: „Der Zug ist ja noch nicht abgefahren. Die beiden können immer noch um eine nachträgliche Bewilligung ansuchen.“
„Nachbarn beste Baukontrolleure“
Der Beamte bestätigt auch, dass tatsächlich ein Nachbar die Sache ins Rollen brachte: Ursprünglich gab es eine Anzeige, die sich auf von der Wärmepumpe ausgehende Lärmbelästigung bezieht. Daraufhin bleibt uns gar nichts anderes übrig, als Nachschau zu halten.“ Dies wäre übrigens längst kein Einzelfall: „Anonyme Anzeigen sind für uns gang und gäbe. Nachbarn sind die besten Baukontrolleure“, weiß Schamberger.
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