Am 18. Dezember steigt am Landesgericht Feldkirch der Prozess gegen den Bludenzer Bürgermeister Simon Tschann. Der Stadtchef soll unter anderem rechtswidrig eine Baubewilligung erteilt haben.
Laut Anklage soll Bürgermeister Simon Tschann als „Baubehörde erster Instanz“ eine Bauabstandsnachsicht und eine Baubewilligung für eine Wohnanlage erteilt haben, obwohl dafür nicht alle Voraussetzungen erfüllt waren.
Der Baubescheid ist bereits von der Bezirkshauptmannschaft, dem Landesverwaltungsgericht und dem Landesvolksanwalt geprüft worden – diese haben jeweils die Vorgehensweise der Stadt im Wesentlichen bestätigt. „In meiner täglichen Arbeit beeinträchtigt mich das zwar nicht, aber für mich persönlich ist das absolut unangenehm. Da lastet etwas auf mir, obwohl ich der festen Überzeugung bin, dass ich unschuldig bin“, erklärte Tschann erst vor wenigen Tagen in Bezug auf das Verfahren. Er habe die Unterlagen nach bestem Wissen und Gewissen unterzeichnet.
Hat Tschann die Behörden belogen?
Die Staatsanwaltschaft wirft dem Vorarlberger Stadtchef zudem vor, in schriftlichen Stellungnahmen an den Landesvolksanwalt und die Bezirkshauptmannschaft Bludenz „wahrheitswidrig Tatsachen fälschlich beurkundet“ zu haben. Ein Schöffengericht muss nun entscheiden, ob dem tatsächlich so war. Im Falle einer Verurteilung drohen Tschann im schlimmsten Fall bis zu fünf Jahre Haft.
In meiner täglichen Arbeit beeinträchtigt mich die Causa zwar nicht, aber für mich persönlich ist das natürlich absolut unangenehm.
Simon Tschann
Von dem etwaigen Strafmaß wäre auch abhängig, ob der ÖVP-Politiker, für den die Unschuldsvermutung gilt, sein Bürgermeisteramt behalten darf oder den Sessel räumen muss. Die gesetzliche Lage ist klar: Wenn eine verhängte Freiheitsstrafe höher als ein halbes Jahr unbedingt oder ein Jahr bedingt ausfällt, muss ein Ortschef den Hut nehmen.
Anzeige kam von der Bludenzer SPÖ
Den Stein ins Rollen gebracht hatte die Bludenzer SPÖ, welche den Fall 2022 zur Anzeige brachte, woraufhin entsprechende Ermittlungen eingeleitet wurden.
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