Nach dem „Krone“-Bericht vor einigen Tagen ging es jetzt schnell: Ein Kufsteiner „Kampfhund“ wurde von der Amtstierärztin begutachtet, die Halterin muss wegen zweier Beißvorfälle einige Auflagen erfüllen.
Etliche Eingeweihte sahen in dem American Bully XL eine tickende Gefahr. Immerhin hatte er im Februar bei einem Spaziergang eine kleine Yorkshire-Terrier-Hündin totgebissen, Anfang Oktober kam es zu einem Beißvorfall auf einem Spielplatz: Der Hund schnappte ein Mädchen (7), das ihn streicheln wollte, am linken Unterarm.
Erster Befund: „nicht auffällig“
Wie die „Krone“ aufzeigte, wurde der „Kampfhund“ nach dem ersten Vorfall amtstierärztlich begutachtet, aber als „nicht auffällig“ mit „geringem Risiko“ beurteilt. Nach dem zweiten Vorfall verstrichen fast zwei Monate, bis eine erneute Begutachtung erfolgte. Ob die Behörde hier zu wenig konsequent war?
Mit der Darstellung des zeitlichen Ablaufs wollen wir aufzeigen, dass die Behörden raschestmöglich handeln.
Stellungnahme Land Tirol
Land schildert zeitlichen Ablauf
Die Abteilung Öffentlichkeitsarbeit des Landes will dies mit dem zeitlichen Ablauf entkräften: Nach dem Beißvorfall am 1. Oktober sei am 2. Oktober Anzeige bei der Polizei erstattet worden, am 10. Oktober sei eine Verletztenanzeige durch den behandelnden Arzt erfolgt. „Anschließend ist von der Polizei der ehest mögliche Termin zur Einvernahme der beschuldigten Person (Anm.: Sohn der Halterin) festgelegt worden.“
Einvernahme verzögerte sich
Der frühestmögliche Termin dazu sei – warum auch immer – der 12. November gewesen. Zeitnah sei dann ein Bescheid mit 14-tägiger Frist für die Hundehalterin zur Begutachtung erfolgt. Diese fand am 28. November, zwei Tage nach dem kritischen „Krone“-Bericht statt. Konkret verhängt wurde per Bescheid eine Maulkorb- und Leinenpflicht samt verpflichtender Absolvierung eines Hundekurses.
Das Land sieht dies als Beispiel, dass „rasch gehandelt“ wurde. Freilich: Zwei Monate lief der Hund nach dem zweiten Beißvorfall weiterhin ohne Auflagen herum.
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