Bundesheer-Lieferant
Wohnungen und Balkone werden mit blinkenden Figuren oder Lichterketten geschmückt: Die Tage bis zum Heiligen Abend stehen ganz im Zeichen von Deko. Doch was darf man eigentlich? Über die Gestaltungsmöglichkeiten der Mieter in Österreich und in welchen Bereichen Vermieter und Nachbarn ein Vetorecht haben – mehr dazu lesen Sie hier.
Lichterketten, die mit dem Einsetzen der Dämmerung ihren Betrieb in den Fenstern aufnehmen; eine blinkende Kutsche samt Rentier am Balkon des Nachbarn; ein aufblasbarer Weihnachtsmann, der nur ein paar Meter weiter die Loggia ziert – abseits der funkelnden Deko in den Stadt- und Ortszentren gilt vor Weihnachten mittlerweile auch daheim oft das Motto: „Süßer die Lichter nie blinken.“
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