US-Tech-Milliardär Elon Musk geht erneut juristisch gegen den ChatGPT-Entwickler OpenAI vor. Wie der Sender CNBC am Samstag (Ortszeit) berichtete, beantragten Musks Anwälte am Freitag eine einstweilige Verfügung gegen die Firma, die zu den wertvollsten privat geführten Tech-Unternehmen der Welt zählt.
Die Verfügung sieht demnach unter anderem vor, OpenAI daran zu hindern, seine Investoren von der Finanzierung konkurrierender Unternehmen auszuschließen.
Musk war 2015 einer der Mitbegründer von OpenAI. Er stieg aber drei Jahre später wieder aus. Bereits im März hatte der Unternehmer eine Klage gegen OpenAI wegen dessen kommerzieller Neuausrichtung eingereicht. In der Klageschrift hatte Musk argumentiert, dass das Unternehmen als gemeinnützige Organisation gegründet worden sei. Mittlerweile sei der Entwickler des Chatbots ChatGPT aber de facto ein gewinnorientiertes Tochterunternehmen des Software-Konzerns Microsoft.
Im Juni reagierte Musk dann mit heftiger Kritik auf die Ankündigung einer Partnerschaft des Technologieriesen Apple mit OpenAI. „Apple hat keine Ahnung, was passiert, wenn es Ihre Daten OpenAI anvertraut“, schrieb Musk damals im Onlinedienst X.
Musk warnt vor KI – und investiert massiv in KI
OpenAI war als gemeinnützige Organisation gegründet worden und wurde später in ein gewinnorientiertes Unternehmen umgewandelt. Derzeit strebt es die Umwandlung in eine „Benefit Corporation“ an – also eine gemeinnützige gewinnorientierte Gesellschaft -, was mehr Investitionen anziehen könnte.
Mit der 2022 veröffentlichten ersten Version seines Chatbots ChatGPT machte OpenAI die Technologie der generativen KI erstmals einem breiten Publikum zugänglich. Mittlerweile ist OpenAI unter der Leitung seines Chefs Sam Altman Weltmarktführer im Bereich KI.
Musk hat wiederholt vor den Gefahren von Künstlicher Intelligenz gewarnt und bezeichnete KI sogar als „unsere größte existenzielle Bedrohung“. Zugleich investiert der reichste Mann der Welt massiv in Künstliche Intelligenz und hat mit xAI ein eigenes KI-Unternehmen gestartet.
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