Bratislava: Der Kauf der für die Kurzparkzone in der Innenstadt nötigen Parkscheine gestaltet sich schwierig. Parkscheine müssen nämlich persönlich bei den Parkwächtern gekauft werden. Diese Besonderheit ist allerdings nicht auf den Verkehrsschildern beschrieben. Es gilt, den Parkwächter schneller zu finden, als dieser das noch parkscheinlose Auto. Die Parkwächter halten sich meist in der Nähe der Parkplätze auf und tragen gelbe Warnwesten.
Brünn: Das Urteil zur Parksituation in Brünn fällt durchwegs positiv aus. Die Parkplätze sind gut beschildert, Parkscheine werden bei einem Parkautomaten gelöst. Dieser ist zwar nur auf Tschechisch beschrieben, die Symbole sind jedoch eindeutig. Die Automaten funktionieren nur mit Münzgeld, daher sollte man immer genügend Kleingeld dabei haben.
Budapest: In der ungarischen Hauptstadt wird besonders streng kontrolliert. Will man Strafen wegen Falschparkens vermeiden, sollte man genau auf die Beschilderung achten. Budapest ist in mehrere Parkzonen eingeteilt, die sich nach der Parkdauer und nach den Kosten pro Stunde unterscheiden. Parkscheine können an Automaten gelöst und fast ausnahmslos mit Münzen bezahlt werden.
Ljubljana: Über die Parksituation in Ljubljana kann man sich übers Internet gut vorab informieren. Auch vor Ort findet man sich gut zurecht. Die Schilder sind jenen in Österreich sehr ähnlich, weshalb sie trotz Sprachbarriere leicht verständlich sind. Bezahlt wird in der Kurzparkzone an Parkautomaten. Auch in Ljubljana gilt es, ausreichend Kleingeld dabei zu haben, denn die Bezahlung erfolgt ausschließlich mit Münzen (ausgenommen sind 2-Euro-Münzen), Wertkarte oder per Handy.
München: In München sollte man ganz genau darauf achten, in welchem Stadtteil man sich befindet. Straßenabschnitte mit "Bewohnerparken" sind von 9 bis 23 Uhr für Anrainer mit Parkausweis reserviert. In jenen mit "Mischparken" dürfen Bewohner kostenlos parken, Besucher müssen ein Ticket erwerben. In Kurzparkzonen ist das Parken für alle kostenpflichtig und maximal 2 Stunden erlaubt. Für Reisen nach Deutschland gilt generell: Vorsicht bei Parkscheiben! Wie diese auszusehen haben, ist in der deutschen Straßenverkehrsordnung festgelegt. "Ausländische Parkscheiben werden in der Regel zwar toleriert, dem Club liegen jedoch Beschwerden vor, dass es dennoch zu Problemen gekommen ist. Besser ist es, sich in Deutschland eine Parkscheibe zu besorgen, die der deutschen Norm entspricht", rät die ÖAMTC-Expertin.
Prag: In der Innenstadt gibt es drei Parkzonen: blaue (ausschließlich für Einwohner und Lieferanten), orange (zwei Stunden maximale Parkdauer) und grüne (sechs Stunden maximale Parkdauer). Die Beschilderung für die jeweiligen Zonen ist durch einen farbigen Streifen am Verkehrszeichen sowie am Parkautomaten erkennbar. "Es ist unbedingt darauf zu achten, in welcher Zone man das Auto abstellt. Die Strafe für Falschparken ist mit 78 Euro ziemlich hoch angesetzt", warnt ÖAMTC-Touristikerin Maria Scheucher.
Sopron: Der Club rät, in Sopron in Parkhäusern zu parken. Hier kann günstiger und länger geparkt werden als in den Kurzparkzonen in der Innenstadt. Sowohl Parkhäuser als auch Kurzparkzonen sind ausreichend verständlich beschildert, oft auch auf Deutsch. Parkscheine für Kurzparkzonen werden am Parkautomaten bezahlt. Dieser akzeptiert neben Forint-Münzen auch Bankomatkarten und ist auf Deutsch bedienbar.
Triest: Die Bezahlung der Parkgebühren für die Kurzparkzonen erfolgt über Parkautomaten (auch in Deutsch bedienbar) mit Münzen oder Wertkarte.
Udine: Wie auch in Sopron ist hier das Parken in Parkhäusern günstiger als in der Kurzparkzone (gekennzeichnet durch blaue Bodenmarkierungen). Die Kurparkzonen-Gebühren werden an Parkautomaten mit Münzen bezahlt. Die Bedienung erfolgt in mehreren Sprachen, darunter auch Deutsch.
Venedig: In der Lagune von Venedig stehen - anders als am Festland - nur Parkhäuser zur Verfügung. In den meisten muss man den Autoschlüssel stecken und die Türen unverschlossen lassen, da die Autos je nach Platzbedarf von den Angestellten innerhalb des Parkhauses umgeparkt werden. Es kann also durchaus vorkommen, dass man sein Auto nicht mehr an jenem Ort vorfindet, an dem man es zurückgelassen hat. Diese Regelung in den Parkhäusern geht auf eine Sicherheitsverordnung aus dem Jahr 1934 zurück. "Wer die dubiose Praxis hinterfragt oder sich weigert, wird des Parkhauses verwiesen", schildert die ÖAMTC-Expertin. Für im Wagen gelassene Gegenstände oder Schäden am Auto wird keine Haftung übernommen. "Man sollte sich unbedingt vergewissern, dass die Parkplatzeinweiser auch tatsächlich zum Personal gehören - erkennbar durch Namensschilder oder entsprechende Dienstkleidung. Eine Bestätigung der Übernahme des Wagens stellt kaum ein Parkhaus aus. Wem das Risiko zu groß ist, der sollte am Festland parken und für die Fahrt in das historische Zentrum von Venedig auf Öffis umsteigen", rät Scheucher.
Strafen aus dem Ausland
Wer übrigens glaubt, dass Strafzettel aus dem Ausland ignoriert werden können, irrt. Spätestens bei der Wiedereinreise in das Urlaubsland kann die Strafe eingefordert werden. Außerdem können offene Auslandsstrafen von den österreichischen Behörden zwangsweise eingetrieben werden. Sobald man einen ausländischen Strafzettel im Postkasten vorfindet, sollte man zur Klärung der Zahlungsverpflichtung mit der hauseigenen Rechtsberatung Kontakt aufnehmen, empfiehlt der ÖAMTC. Beim Club kann auch ein Musterbrief angefordert werden, mit dem fremdsprachige Strafzettel retourniert werden können. In Europa hat nämlich jeder das Recht, den Tatvorwurf in einer ihm verständlichen Sprache zu erfahren.
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