„Landfrauen“ entsetzt

Wirbel um Tortenverbot auf deutschem Adventmarkt

Ausland
02.12.2024 15:00

Sie gelten als eines der Highlights am Weihnachtsmarkt in Bordesholm (Schleswig-Holstein) und werden gerne von den Besucherinnen und Besuchern verspeist. Doch wegen einer EU-Verordnung dürfen keine selbst gebackenen Kuchen oder Torten mehr verkauft werden. Der örtliche Landfrauenverein ist entsetzt, zumal die Einnahmen stets auch für wohltätige Zwecke verwendet worden sind.

Stein des Anstoßes ist die EU-Verordnung Nr. 852/2004. Ihr zufolge müssen Landfrauen als „Lebensmittelunternehmen“ eingestuft werden und alle strengen Hygienevorgaben einhalten. Private Haushaltsküchen erfüllen diese Voraussetzungen (behördliche Abnahme der Zubereitungsstätten, Kühlketteneinhaltung, Zutatenmappe, Gesundheitszeugnis usw.) natürlich nicht. Die Verordnung gilt in Deutschland eigentlich schon seit 2007, allerdings gab es bisher nie Kontrollen bei dem eintägigen Markt, wo jedes Jahr an die 8000 Gäste begrüßt werden.

Nach all den Jahren wollte man heuer sichergehen und erkundigte sich bei der zuständigen Verwaltungsbehörde des Kreises Rendsburg-Eckernförde. „Wir sind aufgeschreckt worden, weil es anderswo, beispielsweise in Dithmarschen, Kontrollen und Verbote gegeben hat. Wir wollten einfach sicher gehen“, erklärt Claudia Jargstorf, Vorsitzende des Landfrauenvereins Bordesholm, gegenüber den „Kieler Nachrichten“.

Ausnahmeregelung gilt wegen zu vieler Besucher nicht
Daraufhin erhielten die Landfrauen die niederschmetternde Antwort: Privat zu Hause gebackene Kuchen oder Torten dürfen nicht auf dem Markt verkauft werden. Die Ausnahmeregelung, die es für kleine Veranstaltungen in Vereinen, Kindergärten, Schulen und Kirchengemeinden oder Straßenfesten grundsätzlich schon gibt, kann nämlich nicht auf Bordesholm angewendet werden. Dafür gibt es eben zu viele Gäste.

Der Organisator des Weihnachtsmarktes zeigt sich in den „Kieler Nachrichten“ ebenfalls entsetzt: „Für uns ist das ein Schlag ins Gesicht. Die Torten gehören traditionell zur Veranstaltung.“ Abgesehen von der Tradition spielen die Süßspeisen auch für den Reinerlös eine wichtige Rolle. So sollen im Vorjahr 10.500 Euro für den guten Zweck zusammengekommen sein.

„Gesetz ist Gesetz“
Die Entscheidung des Kreises ist für Markt-Chef Ulrich Schuster unverständlich, zumal er weiß, dass „fünf Kilometer weiter“ für ähnliche Veranstaltungen lediglich ein Warnhinweis reiche. Die Antwort auf solche Einwände lautet seitens der Behörden: „Gesetz ist Gesetz.“ Und an diese halte man sich eben strikt. Damit wird es am 8. Dezember definitv keine Torten und Kuchen geben.

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