Am Landesgericht Feldkirch ging am Montag Prozess um zwei Bosnier über die Bühne. Die beiden Männer haben mit ihren krummen Geschichten zahlreiche Goldhändler übers Ohr gehauen.
Was „kriminell“ heißt, wissen der 34-jährige Bosnier und sein Komplize (47). Wenngleich sie heute vor dem Gesetz wieder als unbescholten gelten, saß der Jüngere vor Jahren wegen schweren Raubes sieben Jahre in Österreich in Haft. Der Zweitangeklagte brachte auf sieben Vorstrafen. Am Montag mussten sich die Herrschaften vor dem Schöffensenat am Landesgericht Feldkirch verantworten, weil sie versucht hatten, österreichweit zwischen Februar bis Mai gefälschte Golddukaten an den Mann zu bringen.
Dabei gaukelten sie den jeweiligen Händlern vor, eine Erbschaft gemacht zu haben und die Münzen nun verkaufen zu wollen. Die Staatsanwaltschaft spricht von knapp 90.000 Euro. Der wirkliche Schaden ist allerdings weit geringer, da viele Händler schlussendlich nicht kauften. So auch ein Schmuckhändler in Lustenau, der die Polizei rief. Ein Vorarlberger Geschäftsmann, der den Männern auf den Leim gegangen war, sagte im Prozess, dass das Duo sehr professionell vorgegangen sei. „Ich bin jetzt schon 40 Jahre in dem Geschäft tätig, dass mir sowas passiert, hätte ich nicht gedacht“, so der Privatbeteiligte, der Schadenersatz in Höhe von 10.500 Euro forderte.
Mandant sei unwissend
„Mein Mandant arbeitete auf einer Baustelle, wo ein Haus abgerissen wurde. Als er eine Couch aus dem Fenster schmeißen wollte, purzelten die Goldmünzen“, schildert Verteidiger Bernhard Schwendinger die Verantwortung des 34-jährigen Mandanten. Hätte dieser eine Betrugsabsicht gehabt, hätte er die Münzen auch privat im Internet verkaufen können, so der Jurist weiter. Sein Mandant sei aber unwissend gewesen und habe sich deshalb an professionelle Goldhändler gewandt.
Nach kurzer Beratung des Schöffensenats spricht der vorsitzende Richter Alexander Wehinger die beiden Angeklagten schuldig im Sinne der Anklage und verurteilt den Erstangeklagten zu 24 Monaten Haft, acht davon unbedingt, und zu einer Schadenswiedergutmachung in Höhe von 26.000 Euro. Sein Komplize kommt mit einer bedingten Haftstrafe von sieben Monaten und 2800 Euro Geldstrafe davon. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
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