Mieten in Genossenschaftswohnungen bleiben auf dem Niveau von Ende 2022 eingefroren. Durch die Maßnahme werden mehr als 10.000 Haushalte um rund 34 Millionen Euro entlastet.
Gute Nachrichten gibt es für alle Mieter von Genossenschaftswohnungen: Der Wohnkostendeckel wird bis 30. Juni 2025 verlängert. Die im April 2023 eingeführte Maßnahme hat sich als äußerst effektiv erwiesen, um die Folgen der Teuerung abzumildern.
Stabilisierung der Wohnkosten durch Umstellung auf Fixverzinsung
Mehr als 10.000 Haushalte haben bislang davon profitiert, Mieter wurden um knapp 34 Millionen Euro entlastet, erklärten Landesrat Heinrich Dorner und Alfred Kollar, Landesgruppenobmann der Gemeinnützigen Bauvereinigungen (GBV). Für die Mieter heißt die Verlängerung des Wohnkostendeckels, dass Mieten in Genossenschaftswohnungen bis Ende Juni auf dem Niveau von Ende 2022 eingefroren bleiben. Das Land verzichtet weiter auf Annuitätensprünge seiner Wohnbauförderungsdarlehen und damit auf die Einhebung der Steigerungsbeträge.
Außerdem habe sich das Land mit den Gemeinnützigen Bauvereinigungen darauf geeinigt, dass diese in weiterer Folge die sich abzeichnende Senkung der Zinssätze durch die Europäische Zentralbank (EZB) dafür nutzen, günstigere Konditionen mittels fixer Verzinsung vertraglich längerfristig abzusichern. „Dadurch soll eine Stabilisierung der Wohnkosten unabhängig von Zinsschwankungen erreicht werden“, so Dorner.
Das Land hat für die Verlängerung des Wohnkostendeckels sechs Millionen Euro eingeplant, die Gemeinnützigen Bauvereinigungen rechnen mit etwa vier Millionen Euro zusätzlich für dieses halbe Jahr. Ab Juli müssten die Mieter dann mit einer sozial verträglichen Erhöhung der Mieten rechnen, heißt es.
Wohnbaupaket des Bundes
Thematisiert wurde auch das Wohnbaupaket des Bundes. Dem Burgenland stehen für den Bereich Eigenheim 16,6 Millionen Euro bis 2028 und für den mehrgeschossigen Wohnbau knapp 34 Millionen Euro bis 2026 zur Verfügung. Für die Gemeinnützigen Bauvereinigungen wird auf Basis einer Förderrichtlinie des Landes für die Errichtung von Miet- oder Eigentumswohnungen beziehungsweise Reihenhäusern je nach thermischer Qualität des errichteten Wohnraums ein nicht rückzahlbarer Zuschuss ausbezahlt. Für Sanierungen wird neben dem Sanierungsdarlehen des Landes auch ein Nicht rückzahlbarer Zuschuss in Höhe von 50 % des Direktdarlehens für die thermische Sanierung von Mietwohnungen ausbezahlt. Ziel ist hier im Sinne von Klimaschutz und sparsamen Umgang mit Energie im Mehrgeschosswohnbau auf eine thermische Gebäudesanierung hinzuwirken.
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