Im kommenden Jahr läuft eine Verordnung aus, die strenge Regeln für die Vergabe von Wohnkrediten vorgesehen hat. Allerdings erwartet das Finanzmarktstabilitätsgremium (FMSG), dass die Banken die etablierten Vergabestandards künftig weiter einhalten.
Diese hätten etwa dazu beigetragen, dass weniger Wohnkredite ausgefallen seien, teilte das Gremium am Montag mit. Die Regelung, die Anfang August 2022 eingeführt wurde, ist bis zum 30. Juni 2025 befristet. Da „aktuell kein Systemrisiko (...) festgestellt werden kann“, laufe die Verordnung auch tatsächlich aus.
Die sogenannte Kreditinstitute-Immobilienfinanzierungsmaßnahmen-Verordnung (KIM-VO) sieht vor, dass Wohnbaukredite nicht länger als 35 Jahre laufen können. Der Eigenmittelanteil muss mindestens 20 Prozent betragen, die Rückzahlungsrate darf maximal 40 Prozent des verfügbaren Nettoeinkommens ausmachen. Laut FMSG ist es denkbar, dass die Banken die etablierten Standards freiwillig weiter einhalten.
Tatsache ist, dass die Menschen in Österreich auch in der aktuell schwierigen Wirtschaftslage ihren Verpflichtungen aus den Wohnraumfinanzierungen nahezu lückenlos nachkommen.
Michael Höllerer, Wirtschaftskammer Österreich
OeNB und FMA am Zug
Die Oesterreichische Nationalbank (OeNB) und die Finanzmarktaufsicht (FMA) sollen nun Maßnahmen wie Leitlinien und kapitalbasierte Maßnahmen prüfen. Möglichkeiten seien etwa zusätzliche Kapitalpuffer und höhere Risikogewichte. In wirtschaftlich guten Zeiten könnte mit einem höheren Puffer Kapital aufgebaut und das Kreditwachstum gedämpft werden, in wirtschaftlich schlechteren Zeiten der Puffer wieder verringert werden, um dem entgegenzuwirken, dass da Kreditangebot immer knapper wird.
Die Wirtschaftskammer und der Wirtschaftsbund Österreich erwarten sich durch das Auslaufen „erleichterte Möglichkeiten der Wohnbaufinanzierung“. „Tatsache ist, dass die Menschen in Österreich auch in der aktuell schwierigen Wirtschaftslage ihren Verpflichtungen aus den Wohnraumfinanzierungen nahezu lückenlos nachkommen. Mit dem Auslaufen der KIM-Verordnung wird aber eine wichtige Weiche gestellt, um die Talsohle bei den Wohnbaufinanzierungen zu überwinden“, sagte Michael Höllerer, Obmann der Bundessparte Bank und Versicherung.
Gremium warnt vor Risiken
„Die KIM-Verordnung stellte in den vergangenen Jahren eine dermaßen hohe Hürde für den Erwerb von Wohneigentum dar, dass der Wohnungsneubau am Zusammenbrechen war“, kommentierte Karlheinz Kopf (ÖVP), Generalsekretär der Wirtschaftskammer.
„Das Gremium weist jedoch ausdrücklich auf weiterhin bestehende wesentliche Risiken für das Finanzsystem hin – insbesondere im Falle rückläufiger Kapitalquoten kombiniert mit einer möglichen Rückkehr zu nicht-nachhaltigen Kreditvergabestandards und einer Entkopplung der Entwicklung der Immobilienpreise von jener der Einkommen“, heißt es weniger optimistisch in einer FMSG-Aussendung.
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