Rumäniens Verfassungsgericht hat am Montagabend das Wahlergebnis anerkannt. Zuvor hatte der unterlegene Kandidat Cristian Terhes einen Antrag auf Annullierung der ersten Runde der Präsidentschaftswahl eingebracht. Die Stichwahl ist damit diesen Sonntag.
Schon vergangene Woche hatte das Verfassungsgericht einen ähnlichen Antrag eines weiteren unterlegenen Präsidentschaftsbewerbers für unzulässig empfunden. Stefan Popescu hatte die intransparente Wahlkampffinanzierung des Rechtsextremisten Georgescu als nicht verfassungskonform bezeichnet.
Die Verfassung Rumäniens sieht nämlich vor, dass die Ergebnisse einer Präsidentschaftswahl annulliert werden können, wenn diese „auf Betrug“ beruhen und „die Reihenfolge der Kandidaten, die in die Stichwahl eingezogen sind“, beeinflusst haben.
Ultrarechter gegen westlich Orientierte
In der Stichwahl um das höchste Staatsamt sind der ultrarechte Kandidat Calin Georgescu und die westlich orientierte Oppositionsführerin Elena Lasconi, die aber ebenfalls als konservativ gilt. Der sozialdemokratische Ministerpräsident und Favorit Marcel Ciolacu wurde überraschend nur Dritter und schaffte es somit nicht in die Stichwahl.
Am Sonntag haben die Rumäninnen und Rumänen auch ein neues Parlament gewählt. Stärkste Partei wurde die sozialdemokratische PSD, aber auch rechtsextreme Parteien schnitten überraschend stark ab.
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