Mindestens 127 Opfer

Drei Jahre Haft für Betrug mit Coldplay-Tickets!

Kärnten
03.12.2024 13:00

Eine erstaunliche Betrugsgeschichte hat ein 38-jähriger Kärntner hinter sich. Denn seit bald 20 Jahren ist er auf der schiefen Bahn – und zockt immer wieder Menschen ab. Erst mit teuren Weinen, dann griff er in die Kassa eines Pflegeheims. Und nun sitzt er als besonders dreister Ticket-Gauner vor Gericht.

„Es tut mir leid“, beteuert der Angeklagte gleich zu Beginn seiner neuen Betrugsverhandlung vor Richterin Michaela Sanin. „Ich weiß ja, wie das mit einem tollen Konzert ist – man freut sich auf den besten Tag des Lebens, bucht Hotels, organisiert die Reise. Und dann...“ Dann nix.

Denn der Kärntner hatte mindestens 127 Menschen auf Online-Verkaufsplattformen Karten für Konzerte, EM-Fußballmatches oder auch die Salzburger Festspiele verkauft. Am begehrtesten waren die ausverkauften Shows der Kultband Coldplay. „Da habe ich alles angeboten – Stehplatzkarten, VIP-Tickets, die gingen sofort weg“, erzählt der 38-Jährige. Mit dem kleinen Schönheitsfehler, dass er natürlich gar keine Tickets hatte. Und es nur auf das Geld abgesehen hatte, um online Wetten abzuschließen. „Ich habe lediglich Screenshots aus dem Internet verschickt, da sind alle drauf reingefallen.“

Der Schaden beträgt rund 60.000 Euro; das Geld wurde für Sportwetten verzockt. Vermutlich werden sich noch weitere Opfer melden. „Ich habe auch für die Billie Eilish-Konzerte nächsten Mai Tickets angeboten“, gibt er zu. „Da könnte noch etwas kommen.“

Auch Billie-Eilish-Ticktes angeboten
Wer da also privat aus einer ungewissen Quelle Karten gekauft hat und die Tickets noch nicht gesehen hat, sollte sich vergewissern, dass er nicht dem notorischen Kärntner Betrüger aufgesessen ist, der nun seine sechste Verurteilung ausgefasst hat: drei Jahre Haft kommen zu jenem Jahr Gefängnis dazu, das er bereits für den letzten Coup in einem Pflegeheim absitzt. Das Urteil empörte alle Beteiligte  – Staatsanwältin Barbara Baum ist es zu niedrig, dem Angeklagten zu hoch. Daher Berufung, nicht rechtskräftig.

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