Prozess in Innsbruck

Für Wohnung Dienstvertrag gefakt: 31 Monate Haft!

Tirol
04.12.2024 07:00

Ein 20-jähriger Tiroler soll sich mit Betrug ein Dach über dem Kopf erschlichen haben. Dafür bekam er nun die saftige „Rechnung“ präsentiert. Auch mehrere bedingt nachgesehene Haftstrafen wurden widerrufen.

Der Anzug saß perfekt – und auch sonst wirkte der 20-Jährige, der in Innsbruck vor Richterin Andrea Steffan Platz nehmen musste, auf den ersten Blick seriös. Doch im Leben des Tirolers dürfte einiges schiefgelaufen sein. Mehrmals schrammte der Angeklagte aufgrund diverser Betrügereien bereits an einer unbedingten Haftstrafe vorbei. „Nun ist das Ende der Fahnenstange allerdings erreicht“, sagte die Richterin.

Richterin Andrea Steffan (Bild: Birbaumer Christof/Christof Birbaumer / Kronenzeitung)
Richterin Andrea Steffan

Jede Menge kriminelle Energie für Traum
Trotz etlicher Pfändungen und keiner wirklich geregelten Arbeitsstelle wollte sich der 20-Jährige im Juli im Zillertal den Traum der eigenen Wohnung verwirklichen. Doch dafür ließ der Angeklagte seiner kriminellen Energie offenbar freien Lauf. „Um zum Abschluss des Mietvertrags zu kommen, verfälschte er einen Dienstvertrag und legte einen Screenshot mit der Überweisungsbestätigung der Kaution vor, die aber nicht durchgeführt wurde“, erklärte die Staatsanwältin.

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Eine Vertretung meines Bankberaters hat mir am Telefon gesagt, dass es kein Problem ist, wenn ich mein Konto überziehe.

Der Angeklagte

Er habe sich den Arbeitsvertrag nicht genau angeschaut und einfach weitergeleitet. Auch die Überweisung habe er durchführen wollen. „Eine Vertretung meines Bankberaters hat mir am Telefon gesagt, dass es kein Problem ist, wenn ich mein Konto überziehe“, wollte der 20-Jährige der Richterin weismachen.

Urteil noch nicht rechtskräftig
Diese glaubte ihm nicht, zumal auch WhatsApp-Chats ihn des Schwindels überführten. Für schweren Betrug wurde über den Angeklagten ein Jahr Gefängnis verhängt, weitere 19 Monate aus bedingt nachgesehenen Haftstrafen widerrufen. Zudem muss er 3440 Euro an den Vermieter zahlen. Nicht rechtskräftig.

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