Kläglich gescheitert ist der Versuch eines 52-jährigen Syrers, den Drogenfahndern im Zuge der Hausdurchsuchung in Vorarlberg zu entkommen. Er konnte samt Cannabis am stillen Örtchen verhaftet werden. Am Dienstag musste sich der Mann am Landesgericht Feldkirch verantworten.
Auf zwei Krücken und mit schmerzverzerrtem Gesicht humpelt der Angeklagte in den Verhandlungssaal. Die Aufmerksamkeit der im Saal Anwesenden ist ihm gewiss, als er sich stöhnend auf den Sessel fallen lässt. „Geht`s?“, fragt Richter Marco Mazzia. Worauf der Gehandicapte kurz nickt. Mehrere Operationen an Bandscheibe, Knie, Bauch und Brust habe er gehabt, übersetzt die Dolmetscherin den Delinquenten, der aufgrund seiner Gebrechen seit fünf Jahren keiner Arbeit mehr nachgeht.
Dass der Mann besser zu Fuß ist, ja schon fast flink wie ein Wiesel, behaupten hingegen die als Zeugen geladenen Polizisten, vor denen der Angeklagte im Zuge der Hausdurchsuchung vergangenen Juni zu flüchten versucht hatte. Grund für den Besuch der Beamten in dessen Wohnung im Oberland war der Verdacht auf Hortung von 500 Gramm Cannabis. Dabei stand nicht der 52-Jährige im Visier der Behörden, sondern der im Suchtgiftmilieu umtriebige Sohn des Syrers, der zu dem Zeitpunkt allerdings nicht zu Hause war. Mit der massiven Gegenwehr und der darauffolgenden Aktion des Angeklagten hatten die Beamten jedoch nicht gerechnet.
So habe der Mann zunächst nur herumgebrüllt, sei aber dann immer aggressiver geworden, berichtet ein Polizist im Zeugenstand. Mit Händen und Füßen habe er sich gegen sie gewehrt, sei dann mit einem Drogensäckchen ins Klo gerannt und habe sich dort eingesperrt. Doch sein Vorhaben, das Cannabis im WC runterzuspülen, scheitert, weil die Polizisten zwischenzeitlich die Tür ausgehebelt hatten. Im Prozess behauptet der Syrer aus Angst gehandelt zu haben. „Es tut mir wirklich leid. Aber ich wollte meinen Sohn schützen. Denn aus meiner Heimat bin ich es gewohnt, dass die Polizei einen angreift.“ Was Staatsanwältin Karin Dragosits als reine Schutzbehauptung des 52-Jährigen abtut: „Von wegen Angst. Sie wissen, dass die Polizei in Österreich anders agiert als in Syrien. Sonst würden Sie sich nicht trauen, auf so unverfrorene Art und Weise Drogen verschwinden zu lassen und Beamte zu attackieren.“
Das sieht der Richter am Ende genauso. Auch wenn der Beschuldigte behauptet, das österreichische Gesetz nicht zu kennen und angibt, sich für sein Verhalten zu schämen, ergeht ein Schuldspruch wegen Widerstandes gegen die Staatsgewalt, schwerer Körperverletzung, Unterdrückung eines Beweismittels und unerlaubten Umgangs mit Suchtmitteln. Er kommt mit einer Geldstrafe in Höhe von 1000 Euro davon. Einem Beamten muss der Verurteilte für die erlittene Schramme 100 Euro bezahlen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
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