Nach der präsidialen Begnadigung durch seinen Vater wurde das Verfahren gegen Hunter Biden wegen falschen Angaben beim Kauf einer Waffe eingestellt. Die Entscheidung erging durch die zuständige Bundesrichterin Maryellen Noreika im Bundesstaat Delaware, wie aus Gerichtsdokumenten hervorgeht.
US-Präsident Joe Biden hatte seinen Sohn am Sonntag pauschal für alle Vergehen auf Bundesebene in einem Zeitraum von fast elf Jahren begnadigt.
Breite Kritik an väterlicher Begnadigung
Die Entscheidung stieß auf breite Kritik, insbesondere von Republikanern. Innerhalb der Demokratischen Partei blieben die Reaktionen weitgehend zurückhaltend, doch es gab auch vereinzelt Widerspruch. So erklärte etwa der demokratische Senator Michael Bennet auf der Plattform X, Bidens Begnadigung stelle „persönliche Interessen über seine Pflicht“ und untergrabe „weiter das Vertrauen der Amerikaner in ein Justizsystem, das alle fair und gleich behandelt“.
Biden schweigt in Angola
Präsident Biden, der aktuell zu Besuch im afrikanischen Angola ist, äußerte sich bisher nicht persönlich zu dem Thema. Seine Sprecherin Karine Jean-Pierre verteidigte die Entscheidung und führte an, Hunter Biden sei vor allem wegen seines prominenten Nachnamens ins Visier geraten.
Der 54 Jahre alte Präsidentensohn war in zwei Strafverfahren verwickelt gewesen: Steuerdelikte, zu denen er sich schuldig bekannte, und Falschangaben bei einem Waffenkauf, für die er bereits verurteilt wurde. Die Ermittlungen führten dazu, dass zahlreiche intime Details aus seinem Privatleben an die Öffentlichkeit gelangten.
Umfangreiche Begnadigung
Das Strafmaß für beide Verfahren sollte ursprünglich im Dezember verkündet werden. Zwar drohten Hunter Biden theoretisch hohe Haftstrafen, diese galten jedoch aufgrund seiner fehlenden Vorstrafen als unwahrscheinlich.
Die weitreichende Begnadigung schützt ihn nun davor, jemals wegen möglicher Vergehen der vergangenen Dekade auf Bundesebene angeklagt zu werden. Sie geht weit über die konkreten Vorwürfe hinaus, die ihm bisher gemacht wurden und umfasst alle „Vergehen gegen die Vereinigten Staaten“, die er im Zeitraum vom 1. Jänner 2014 bis zum 1. Dezember 2024 „begangen haben könnte oder an denen er beteiligt war“.
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