Prozess in Innsbruck

Mit Elektroschocker versucht, E-Scooter zu stehlen

Tirol
05.12.2024 06:00

Wilde Szenen spielten sich im Hochsommer am Bahnhof im Tiroler Wörgl ab. Ein 21-jähriger Serbe zückte – stark alkoholisiert – gleich mehrfach seinen Elektroschocker. Mit diesem wollte er erst einem Mann dessen E-Scooter wegnehmen. Dann attackierte er auch noch einen herbeigeeilten Helfer und eine Person, die ihn an der Flucht hindern wollten. Nun wurde der Mann verurteilt.

„Meine Freundin hat sich von mir getrennt und im Anschluss auch unser gemeinsames Kind abgetrieben“, erklärte der geständige Angeklagte vor einem Schöffensenat unter Vorsitz von Richter Andreas Fleckl. Danach habe er „heftig getrunken“, sei kaum mehr zur Arbeit gegangen und depressiv gewesen. „An dem Tag der Tat habe ich eine Flasche Wodka und drei Antidepressiva-Tabletten konsumiert“, führte er aus.

Kaum Erinnerungen an die Tat
Somit wisse er nicht mehr, was an diesem Abend wirklich passiert sei. „Ich weiß nur noch, dass ich Leute am Bahnhof belästigt und um Geld gefragt habe“, so der 21-Jährige. „Ich bin eigentlich nicht so“, schob er nach und bezog sich damit auch auf die Elektroschocker-Tat. Es war „wie im Wahn“, hatte zuvor der Verteidiger des Mannes dazu gesagt.

Richter Andreas Fleckl (Bild: Birbaumer Christof)
Richter Andreas Fleckl

Milde wegen „besonderen Umständen“
Richter Fleckl und der Schöffensenat ließen im Anschluss – angeklagt waren immerhin schwerer Raub, Körperverletzung und Nötigung – Milde walten. „Unsere Überlegung war es, so milde wie es nur geht zu urteilen“, sagte der Richter in seiner Urteilsbegründung. Man müsse Geständnis, Unbescholtenheit und die „besonderen Umstände“ auf jeden Fall mildernd werten, so Fleckl.

Freiheitsstrafe und Bewährungshilfe
Das Urteil: Zwei Jahre und sechs Monate Haft, wovon zwei Jahre bedingt nachgesehen werden. „Somit bleibt nur ein halbes Jahr Freiheitsstrafe übrig, die sie auch mit Fußfessel verbüßen können“, so der Richter. Zudem ordnete er Bewährungshilfe für die dreijährige Probezeit an und erteilte eine Weisung, die Alkohol-Suchthilfe fortzusetzen. Das Urteil ist rechtskräftig

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