Die Jüdischen österreichischen HochschülerInnen (JöH) und der Jurist Bini Guttmann haben am Mittwoch Anzeige gegen den Ersten Nationalratspräsidenten Walter Rosenkranz eingebracht. Dem FPÖ-Politiker wird Amtsmissbrauch vorgeworfen.
Rosenkranz soll – wie berichtet – offenbar für zehn Tage das Auslieferungsbegehren der Staatsanwaltschaft gegen jene FPÖ-Nationalräte, die am 28. September von den Hochschülern wegen NS-Wiederbetätigung angezeigt wurden, zurückgehalten haben. Deshalb bestehe für die JöH der juristische Verdacht auf Amtsmissbrauch.
Genannte Anzeige im Sinne des Verbotsgesetzes erfolgte gegen die FPÖ-Nationalräte Martin Graf und Harald Stefan sowie gegen den blauen Parlamentsklub-Direktor Norbert Nemeth und Ex-FPÖ Nationalrat Johann Gudenus.
Der Verdacht liegt nahe, dass das Auslieferungsbegehren für den Wahlkampf der FPÖ Steiermark von Rosenkranz bis nach der Landtagswahl zurückgehalten wurde.
Jüdische österreichische HochschülerInnen (JöH)
Jede Menge Vorwürfe gegen Rosenkranz
„Rosenkranz hatte zuvor angekündigt, das Amt ohne parteipolitische Einfärbung zu führen. Seine bisherigen Taten zeugen jedoch vom Gegenteil: er organisierte FPÖ-Veranstaltungen mit Viktor Orbán im Parlament, versuchte jüdische Studierende am 9. November polizeilich vom Holocaustdenkmal am Judenplatz räumen zu lassen und hat nun offenbar in einschlägiger Weise Einfluss auf ein Justizverfahren gegen seine Parteikollegen genommen“, kritisiert die JöH in einer Aussendung.
Die Justiz müsse nun sicherstellen, „dass die Rechtsstaatlichkeit in der Republik Österreich bewahrt und für entsprechende Aufklärung gesorgt wird“.
Jurist erklärt den Sachverhalt
Bini Guttmann, Jurist und Exekutivrat des World Jewish Congress (WJC), erklärt den Sachverhalt: „Rosenkranz übt als Nationalratspräsident hoheitliche Befugnisse aus. Die Weiterleitung eines Auslieferungsbegehrens ist dabei keine gesetzgeberische Tätigkeit, sondern eine administrative.“
Zusammenhang mit Steiermark-Wahl?
Und fügt hinzu: Der Missbrauch durch das Zurückhalten liegt wohl jedenfalls nahe, und auch der Schädigungsvorsatz erscheint gegeben, wenn Rosenkranz einen politischen Erfolg für die FPÖ in der Steiermark begünstigen wollte. Dabei gilt es juristisch zu klären, ob er ein Beamter ist, der demgemäß Amtsmissbrauch begehen kann. Ist dem so, dann wäre der Tatbestand jedenfalls erfüllt.”
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