Eine 49-jährige Frau mit Wohnsitz im Raum Bregenz hatte ihren Ex-Lebensgefährten monatelang gestalkt. Am Mittwoch wurde sie dafür am Landesgericht Feldkirch verurteilt.
Die Frau macht keinen Hehl daraus, das Opfer fast ein Jahr lang beharrlich verfolgt zu haben. Egal, ob am Arbeitsplatz, vor dessen Wohnung oder in Lokalen, in denen der Mann verkehrte – nirgends schien der Ex-Lebensgefährte vor ihr sicher. Laut Vorhalt des Staatsanwaltes soll die Frau ihrem Opfer zudem einmal per WhatsApp gedroht haben: „Wenn du nicht aus der Wohnung kommst, werde ich vor der Polizei behaupten, von dir geschlagen worden zu sein.“
Weil der Ex weder auf diese noch jede andere Nachricht reagierte, erstattete die Rumänin Anzeige gegen ihn. Im Zuge seiner Einvernahme als Beschuldigter behauptete er im Gegenzug, von der Anzeigenerstatterin beharrlich verfolgt zu werden. Ein Strafverfahren gegen die Angestellte wurde eingeleitet.
Reue vor dem Richter
Im Prozess rechtfertigte die Frau ihr Verhalten so: „Aufgrund seiner Spielsucht und der Drogengeschichten schuldet mir mein Ex 60.000 Euro. Geld, das ich ihm während unserer dreijährigen Beziehung gegeben habe.“ Freilich sei es nicht klug von ihr gewesen, die Sache auf diese Art und Weise zu regeln. „Aber jetzt kenne ich ja die Gesetze und würde sowas natürlich nie wieder tun“, zeigte sich die Frau einsichtig.
Aufgrund seiner Spielsucht und den Drogengeschichten schuldet mir mein Ex 60.000 Euro. Geld, das ich ihm während unserer dreijährigen Beziehung gegeben habe.
Die Angeklagte vor Gericht
Da das Opfer krankheitsbedingt dem Prozess fernblieb und somit nicht befragt werden konnte, wurde die Angeklagte lediglich bezüglich der beharrlichen Verfolgung schuldig gesprochen. Sechs Monate Haft auf Bewährung und 240 Euro Geldstrafe lautete der Richterspruch.
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