Vier Männer und eine Frau (26 bis 43) mussten sich am Landesgericht Linz wegen erpresserischer Entführung verantworten. Alle gaben sich als Mitläufer, die nur einen Auftrag ausgeführt und von den Hintergründen nichts gewusst hätten. Ein Name fällt oft, doch diese Person musste nicht aussagen, gilt als unzurechnungsfähig.
„Solche Szenen kennt man sonst nur aus Gangsterfilmen: Ein Mann wird auf offener Straße in ein Auto gezerrt, geknebelt, mit einer Pistole bedroht“, erörterte die Staatsanwältin jene Tat, für die sich am Mittwoch vier Syrer und eine Deutsche (26 bis 43) am Landesgericht Linz verantworten mussten. Erpresserische Entführung heißt das im Strafrecht, Strafrahmen zehn bis 20 Jahre Gefängnis.
175.000 Euro Schulden
Was war passiert? Am 1. April sollen die Angeklagten mit zwei Autos von Tirol nach Linz gereist sein, um dort einen türkischen Staatsbürger zu entführen, weil dessen Bruder einem Bekannten 175.000 Euro schulden soll. Das war aber nicht ihr erster „Ausflug“ in die Stahlstadt. Schon von 16. auf 17. März wollten sie das spätere Opfer abpassen – ohne Erfolg.
Opfer vor Lokal abgefangen
Am 1. April lauerte man mehrere Stunden in der Nähe eines Lokals, wo sich der Türke Essen abholen wollte. Als dieser kam, ging alles blitzschnell: Einer zerrte ihn in einen Kastenwagen, wo zwei weitere Gehilfen warteten. Sie sollen das Opfer gefesselt, ihm eine Pistole in den Mund gesteckt haben. Der Wagen raste Richtung Wien davon, wo aber schon die Polizei wartete.
„Nur Fahrdienst geleistet“
Am Steuer saß eine Deutsche (41) aus Tirol, die von den Entführungsplänen nichts gewusst haben will. „Ich wusste nur, dass sie in Linz mit jemanden reden wollten“, erklärte sie dem Richter. „Warum müssen fünf Personen zum Reden mitfahren“, wollte dieser wissen. Darauf hatte sie keine Antwort, verstrickte sich in weitere Widersprüche.
Mein Mandant ist nicht in der Lage, so etwas zu planen. Bei Pinky an the Brain ist er Pinky.
Andreas Mauhart, Verteidiger des Erstangeklagten
Keiner will Mastermind sein
Auch der Hauptangeklagte (26) gibt sich als Mitläufer, eine erpresserische Absicht streitet er ab. Ihm seien von einem mutmaßlichen Haupttäter 1000 Euro für seine Dienste in Aussicht gestellt worden. Apropos: Dieser Mann wurde für unzurechnungsfähig erklärt und musste nicht vor Gericht erscheinen.
Drei der fünf Angeklagten stritten nicht ab, bei der Tat mitgemacht zu haben, gaben Freiheitsentziehung und Nötigung zu – alles Delikte mit weit geringerem Strafrahmen. Ein Urteil fällt vermutlich am Freitag, dann soll auch das Opfer aussagen.
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