Tötete 77 Menschen
Breivik-Freilassung: So hat Gericht entschieden
Der norwegische Rechtsterrorist Anders Behring Breivik muss bis auf Weiteres im Gefängnis bleiben. Das zuständige norwegische Gericht hat Breiviks Antrag auf vorzeitige Haftentlassung abgewiesen.
In dem Urteil des Amtsgerichts von Ringerike, Asker und Bærum heißt es laut Nachrichtenagentur NTB, dass die Wiederholungsgefahr seit Breiviks Verurteilung im Jahr 2012 nicht verringert sei. Zwar sei positiv anzumerken, dass der Rechtsterrorist begonnen habe, an rehabilitierenden Maßnahmen teilzunehmen. Diese hätten bisher jedoch noch keine Wirkung gezeigt.
Breivik will Berufung gegen Urteil einlegen
Breiviks Anwalt sagte der Agentur zufolge, sein Mandant wolle gegen die Entscheidung Berufung einlegen.
Breivik, der sich heute Fjotolf Hansen nennt, hatte am 22. Juli 2011 im Osloer Regierungsviertel und unter überwiegend jungen Menschen auf der Insel Utøya insgesamt 77 Menschen getötet. Dafür war er 2012 zu 21 Jahren Sicherheitsverwahrung mit einer Mindestdauer von zehn Jahren verurteilt worden – der höchsten Strafe, die die norwegische Rechtsprechung damals kannte.
Seit Ablauf der Mindestdauer darf er in regelmäßigen Abständen die gerichtliche Prüfung beantragen, ob er vorzeitig freigelassen werden kann. Sein erster Versuch scheiterte Anfang 2022.
Sachkundige: Breivik ist nicht psychisch krank
Während dieses jüngsten Verfahrens gab es zum ersten Mal seit Breiviks Verurteilung im Jahr 2012 eine neue Einschätzung zur psychischen Gesundheit des Rechtsterroristen. Die Sachkundigen kamen zu dem Schluss, dass der 45-Jährige nicht psychotisch oder psychisch krank sei.
Kommentare
Liebe Leserin, lieber Leser,
die Kommentarfunktion steht Ihnen ab 6 Uhr wieder wie gewohnt zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
das krone.at-Team
User-Beiträge geben nicht notwendigerweise die Meinung des Betreibers/der Redaktion bzw. von Krone Multimedia (KMM) wieder. In diesem Sinne distanziert sich die Redaktion/der Betreiber von den Inhalten in diesem Diskussionsforum. KMM behält sich insbesondere vor, gegen geltendes Recht verstoßende, den guten Sitten oder der Netiquette widersprechende bzw. dem Ansehen von KMM zuwiderlaufende Beiträge zu löschen, diesbezüglichen Schadenersatz gegenüber dem betreffenden User geltend zu machen, die Nutzer-Daten zu Zwecken der Rechtsverfolgung zu verwenden und strafrechtlich relevante Beiträge zur Anzeige zu bringen (siehe auch AGB). Hier können Sie das Community-Team via unserer Melde- und Abhilfestelle kontaktieren.