Im Wiener Landl wird erneut im Fall Anna (Name geändert) verhandelt. Dieses Mal musste sich ein 16-Jähriger wegen Vergewaltigung und geschlechtlicher Nötigung verantworten. Laut StA Wien soll er sich an der damals Zwölfjährigen in einem Parkhaus in Favoriten vergangen haben. Der erste Fall in der Causa endet jedoch mit einem nicht rechtskräftigen Freispruch: „Es war nie die Rede von Gewalt.“
Am Donnerstag wird im Wiener Landl über die zweite Anklage im Fall Anna (12) verhandelt. Dieses Mal muss sich ein 16-jähriger Syrer wegen Vergewaltigung und geschlechtlicher Nötigung vor der Richterin verantworten. Laut der Staatsanwaltschaft Wien soll er die 12-Jährige Anfang 2023 in ein Parkhaus gelockt und vergewaltigt haben. Der Bursche bekennt sich „nicht schuldig“.
Anwalt: „Sie hat nichts unter Zwang gemacht“
Sein Anwalt Andreas Reichenbach ist über die Anklage empört: „Das ist an den Haaren herbeigezogen. Es deutet nichts darauf hin, dass sie etwas unter Zwang gemacht hätte.“ Sein Mandant habe zudem gar keinen sexuellen Kontakt mit dem Mädchen gehabt. „Es gibt Chats, die ihn entlasten“, so Reichenbach und legt entsprechende Nachrichten vom 19. Mai als Screenshot vor. Darin spricht der Angeklagte Anna offenbar via Instagram an. Er fragt sie, warum sie behauptet hat, dass er mit ihr etwas gehabt hätte – obwohl das nicht stimme. Das Opfer soll bestreitend geantwortet haben. Warum er den Chat später gelöscht hat, wisse er nicht mehr.
Die Vorwürfe sind an den Haaren herbeigezogen. Es deutet nichts darauf hin, dass sie etwas unter Zwang gemacht hätte.
Anwalt Andreas Reichenbach
Bild: Anja Richter
Zur Richterin sagt der Angeklagte, der von seinen Eltern zum Prozess begleitet wird, dass er Anna im Helmut-Zilk-Park in Wien-Favoriten kennengelernt hatte. Als er später ein Video zu Gesicht bekam, in denen das Mädchen beim Geschlechtsverkehr mit einem anderen Burschen zu sehen war, habe er ihren Snapchat-Account gelöscht. „Es gab noch mehr andere“, gibt er an, Bilder beziehungsweise Videos gesehen zu haben, die Jugendliche zeigen, die nicht im Akt aufscheinen. Deshalb vermutet er, dass Anna ihn verwechsle.
Mutter: „Meiner Tochter geht es sehr schlecht“
Zu der angeklagten geschlechtlichen Nötigung sagt er, sein Instagram-Account sei vermutlich von einem seiner Freunde verwendet worden: „Ich habe das nicht geschrieben.“
Auch Annas Mutter ist im Prozess anwesend. „Meiner Tochter geht es sehr schlecht“, sagt sie zur „Krone“. Der Vater sei deshalb dieses Mal bei ihr zu Hause geblieben.
Freispruch ohne Zweifel
Das Urteil des Schöffensenats fällt jedoch schnell: Der Angeklagte wird nicht rechtskräftig in allen Punkten freigesprochen. „Der Tatbestand ist einfach nicht erfüllt. Es war nie die Rede von Gewalt.“ Belegt sei das durch Chat-Nachrichten.
Die Mutter und die ganze Familie sind sehr erschüttert über die Entscheidung des Schöffensenats. Das Urteil des Gerichts muss man jedoch respektieren.
Opferanwalt Sascha Flatz
In Tränen aufgelöst, läuft die Mutter nach der Verkündung des Freispruchs aus dem Verhandlungssaal. Opfervertreter Sascha Flatz: „Sie und die ganze Familie sind sehr erschüttert über die Entscheidung des Schöffensenats. Das Urteil des Gerichts muss man jedoch respektieren.“ Für weitere Verfahren in der Causa zeigt er sich aber positiv: „Das war ein Einzelfall, der schwierig aufzuklären war. Es handelt sich um einen anderen Tatort und Zeitpunkt. Er hat mit den anderen Fällen nichts zu tun, außer, dass sich der Angeklagte und die Täter kannten.“
„Mein Mandant hat Hassnachrichten bekommen“
Verteidiger Andreas Reichenbach übt jedoch scharfe Kritik: „Es hat ihn schwer getroffen, dass er so dargestellt wurde. In der Schule galt er als Vergewaltiger. Mein Mandant hat auch Hassnachrichten erhalten.“ Die Staatsanwaltschaft gibt zu dem Freispruch vorerst keine Erklärung ab.
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