Nach der Pleite des Möbelriesen Kika/Leiner werden viele Kunden um ihre Gutscheine und Anzahlungen „umfallen“. Deren Ärger bekommen nun die Mitarbeiter, die selbst ihren Job verlieren, zu spüren. Neben Beschimpfungen und Wutausbrüchen gab es sogar schon körperliche Attacken. Das Unternehmen hat reagiert und beschäftigt jetzt in allen Filialen Sicherheitskräfte.
Die Verärgerung bei vielen Kunden ist – zu Recht – groß. Wer nämlich eine Anzahlung getätigt hat oder noch Gutscheine zu Hause in der Lade liegen hat, dürfte ziemlich sicher den Großteil davon abschreiben können. Ausbaden müssen diesen Unmut nun die Mitarbeiter des maroden Möbelhändlers. Betroffene machen ihrem Ärger vor Ort Luft und beschimpfen bzw. attackieren sogar das Personal, welches bekanntlich selbst bald den Arbeitsplatz verlieren wird. In sämtlichen elf Kika- und sechs Leiner-Geschäften (siehe Grafik unten) wurden daher jetzt Sicherheitskräfte eingerichtet, die das Personal vor Übergriffen, die zum Teil „sehr massiv“ sein sollen, schützen. Konsumentenschützer und Juristen raten hier zur Besonnenheit, kann das Personal für die Pleite doch rein gar nichts.
Was betroffene Kika/Leiner-Kunden tatsächlich tun können
Gutscheine werden bei einem Konkurs nicht mehr akzeptiert. Was die Anzahlungen betrifft, überprüft der Insolvenzverwalter noch bis Ende der Woche, ob er die dahinter liegenden Aufträge noch ausführt oder nicht. Am Montag werden dann die betroffenen Kunden darüber informiert.
Insolvenzexperten gehen aber davon aus, dass nur eine geringe Zahl an Kunden ihre bestellen Möbel auch bekommen werden. Alle anderen müssen ihre Forderung beim Insolvenzverwalter anmelden. Hier drängt aber die Zeit. Die Frist dafür läuft nur bis 10. Jänner 2025. Zu überlegen ist auch, ob eine Forderungsanmeldung überhaupt Sinn macht. Sie kostet nämlich laut Gerichtsgebührengesetz 25 Euro, erklärt VKI-Rechtsexperte Maximilian Eder. Weil man am Ende des Tages auch nur einen niedrigen, vermutlich einstelligen Prozentsatz davon nach der Verwertung der Konkursmasse zurückbekommt, lohnt sich ein Antrag wegen eines 50- oder auch 100-Euro-Gutscheins nicht.
Man sollte sich überlegen, ob eine Forderungsanmeldung überhaupt Sinn macht
Maximilian Eder, Rechtsexperte des VKI
Bild: Opern Foto Graz
Bei größeren Anzahlungen, die nicht mehr erfüllt werden, sieht es ein bisschen besser aus. Wer zum Beispiel 5000 Euro für eine Küche vorausgezahlt hat, bekommt am Ende bei einer möglichen Rückzahlungsquote von 5 Prozent immerhin 250 Euro, abzüglich der 25 Euro Gebühr, dann 225 Euro zurück. Das ist zumindest besser als nichts.
Rund ein Drittel der Anzahlungen mit „Schotterschutz“ abgesichert
So gut wie keine Sorgen müssen sich hingegen jene machen, deren Anzahlung mit dem sogenannten „Schotterschutz“ abgesichert ist. Hermann Wieser, Eigentümer von Kika/Leiner, hat diesen kurz nach der Übernahme und ersten Sanierung des Unternehmens eingeführt. Durch den „Schotterschutz“ sind die vorausbezahlten Gelder gesichert und alle betroffenen Kunden bekommen ihre Anzahlung zurück. Rechtlich handelt es sich hier um ein Aussonderungsrecht. Rund ein Drittel aller Anzahlungen bei Kika/Leiner dürften so geschützt sein, heißt es.
Filialen sollen Ende Jänner schließen, Abverkaufsprämie für Mitarbeiter
Der (hitzige) Abverkauf an den Standorten soll noch bis Ende Jänner laufen. Ziel ist es, dann die Rollbalken endgültig herunterzulassen. Eventuell könnte aber noch die eine oder andere Filiale auch noch im Februar offen haben. Die Mitarbeiter behalten so lange ihren Job, solange sie benötigt werden. Sperrt die Filiale jedoch zu, ist auch der Arbeitsplatz Geschichte. Es heißt jedoch, dass für sie noch eine „Abverkaufsprämie“ vorgesehen ist.
Kika/Leiner-Lieferanten über Versicherung geschützt
Eine gute Nachricht gibt es im Zuge der Pleite für die Lieferanten des insolventen Möbelhändlers. Ihre Forderungen sind über eine sogenannte „Delkredereversicherung“, die beispielsweise bei einer Zahlungsunfähigkeit des Geschäftspartners einspringt, geschützt. Ihnen dürfte somit kein Schaden entstehen – außer dem Verlust von Kika/Leiner als Kunden.
Kommentare
Willkommen in unserer Community! Eingehende Beiträge werden geprüft und anschließend veröffentlicht. Bitte achten Sie auf Einhaltung unserer Netiquette und AGB. Für ausführliche Diskussionen steht Ihnen ebenso das krone.at-Forum zur Verfügung. Hier können Sie das Community-Team via unserer Melde- und Abhilfestelle kontaktieren.
User-Beiträge geben nicht notwendigerweise die Meinung des Betreibers/der Redaktion bzw. von Krone Multimedia (KMM) wieder. In diesem Sinne distanziert sich die Redaktion/der Betreiber von den Inhalten in diesem Diskussionsforum. KMM behält sich insbesondere vor, gegen geltendes Recht verstoßende, den guten Sitten oder der Netiquette widersprechende bzw. dem Ansehen von KMM zuwiderlaufende Beiträge zu löschen, diesbezüglichen Schadenersatz gegenüber dem betreffenden User geltend zu machen, die Nutzer-Daten zu Zwecken der Rechtsverfolgung zu verwenden und strafrechtlich relevante Beiträge zur Anzeige zu bringen (siehe auch AGB). Hier können Sie das Community-Team via unserer Melde- und Abhilfestelle kontaktieren.