Nationalratspräsident Walter Rosenkranz (FPÖ) hat erklärt, weshalb drei Auslieferungsbegehren verzögert weitergeleitet worden sind. Der Hintergrund ist, dass die Staatsanwaltschaft gegen die blauen Mandatare Harald Stefan, Martin Graf und Klubdirektor Norbert Nemeth wegen Wiederbetätigung ermitteln will.
Wie berichtet, haben die drei Politiker an einem Begräbnis teilgenommen, bei dem auch ein Lied gesungen wurde, das von der Schutzstaffel SS verwendet worden war. Die FPÖ beharrt darauf, dass es sich um eine historisch unbelastete Version von 1814 handle. Die Jüdischen Österreichischen HochschülerInnen (ÖH) zeigten die FPÖ-Politiker und weitere Personen wegen Wiederbetätigung bei der Staatsanwaltschaft Wien an.
Am 20. November soll Rosenkranz Post von der Staatsanwaltschaft erhalten haben, in denen um das Aufheben der Immunität der Beteiligten ersucht wird. Die Parteien hätten erst aus den Medien davon erfahren, wurde Kritik laut. Rosenkranz wurde vorgeworfen, die Begehren mehrere Tage lang zurückgehalten zu haben.
Keine Details für Verzögerung genannt
Am Mittwoch teilte das Büro von Rosenkranz nach einer Sitzung mit, dass die Verzögerung aufgeklärt worden sei und es keine weiteren Konsequenzen geben werde. Was der Grund war, wurde nicht genannt. „Er hat sich erklärt. Das ist zur Kenntnis genommen worden“, teilte das Büro der Dritten Nationalratspräsidentin Doris Bures (SPÖ) mit.
Die Auslieferungsbegehren sollen nun im Immunitätsausschuss behandelt werden. Ein Verheimlichen der Ansuchen hätte gar nichts gebracht, wurde im Büro von Rosenkranz argumentiert. Nach acht Wochen würden die Mandatare ihre parlamentarische Immunität verlieren. Die Anzeige der Jüdischen HochschülerInnenschaft gegen Rosenkranz selbst habe man noch nicht bekommen. Darin geht es um Amtsmissbrauch aufgrund der Verzögerung.
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