Der Konkurs von Kika/Leiner trifft auch viele Kunden der Möbelkette. Seit der Insolvenz Mitte November können Gutscheine nicht mehr eingelöst werden. Laut Masseverwalter gibt es zudem „eine große Anzahl“ an geschädigten Kunden wegen bereits getätigten Anzahlungen. Bis Ende der Woche soll ein Plan vorgelegt werden.
Laut Masseverwalter Volker Leitner gibt es „eine große Anzahl“ an geschädigten Kunden, deren Anzahlung, etwa für eine Küche, aufgrund von Insolvenzbestimmungen nicht rücküberwiesen werden dürfen. Es gebe „viele Härtefälle“. „Leider sieht das Insolvenzrecht dafür keine Ausnahmen oder Spielräume vor“, so Leitner.
Es gibt eine große Anzahl an geschädigten Kunden, deren Anzahlung, etwa für eine Küche, aufgrund von Insolvenzbestimmungen nicht rücküberwiesen werden darf.
Masseverwalter Volker Leitner
Prüfung bis Ende dieser Woche abgeschlossen
Der Kika/Leiner-Insolvenzverwalter prüft derzeit noch, welche Kundenaufträge entsprechend den insolvenzrechtlichen Bestimmungen erfüllt werden dürfen. Diese Prüfung soll Ende dieser Woche „zum großen Teil“ abgeschlossen sein. Für einen Teil der Anzahlungen bestehe „aufgrund ordnungsgemäß abgeschlossener Anzahlungsgarantien ein Aussonderungsrecht“, erklärte Leitner.
Schlechte Aussichten für Kunden
Die Möbel-Anzahlungen basieren auf einem Kaufvertrag. Der Masseverwalter könnte in die vor Insolvenzeröffnung geschlossenen Verträge eintreten und die Kunden würden die bestellte Ware dann bei Zahlung der kompletten Rechnung auch von Kika/Leiner geliefert bekommen. „Es wird in vielen Fällen wohl dazu kommen, dass der Insolvenzverwalter nicht in diese Verträge eintritt und dann sind die geleisteten Anzahlungen in aller Regel leider nur als Insolvenzforderungen anzumelden im Insolvenzverfahren“, sagte Maximilian Eder vom Verein für Konsumenteninformation (VKI) am Donnerstag im Ö1-„Morgenjournal“.
Gutscheine können bei Gericht angemeldet werden
Bei Gutscheinen können betroffene Kunden den Gutscheinwert als Forderung beim Landesgericht St. Pölten als zuständigem Insolvenzgericht anmelden. Die Anmeldung kostet 25 Euro. Wie viel Gutscheinbesitzer zurückbekommen, hängt vom Ausgang der Abwicklung ab. Die Quote beträgt bei einem Konkurs meist nur einen geringen Prozentsatz des Gutscheinwerts.
Allgemeine Prüfungstagsatzung auf 21. Februar verlegt
Die für den 21. Februar 2025 vorgesehene Kika/Leiner-Sanierungsplantagsatzung wurde aufgrund der Umwandlung in ein Konkursverfahren abgesagt. Stattdessen wurde die ursprünglich für den 17. Jänner 2025 vorgesehene allgemeine Prüfungstagsatzung auf diesen Termin verlegt. „Bei der allgemeinen Prüfungstagsatzung werden die zeitgerecht angemeldeten Forderungen der Gläubiger geprüft“, so Gläubigerschützer Stephan Mazal von Creditreform.
Zwar bleibe die Forderungsanmeldungsfrist für die Gläubiger mit 10. Jänner 2025 gleich, doch habe der Masseverwalter mehr Zeit, die Anmeldungen zu prüfen. „Aufgrund der zu erwartenden großen Zahl an Forderungsanmeldungen wird der Masseverwalter diese Zeit auch brauchen“, sagte Mazal.
Gläubigerschützer rechnet mit vielen Schadenersatzforderungen
Zusätzlich zu den Dienstnehmeransprüchen rechnet der Gläubigerschützer für das Kika/Leiner-Konkursverfahren mit weiteren zahlreichen Anmeldungen von Anzahlungsgläubigern und mit Schadenersatzforderungen. Für den Fall des Scheiterns der Sanierung hatte die Möbelkette die Verbindlichkeiten (Passiva) bereits im Insolvenzantrag Mitte November mit 139 Millionen Euro angegeben.
1350 Mitarbeiter verlieren ihren Job
Nach dem Waren-Abverkauf bei Kika/Leiner wird der Insolvenzverwalter die verbliebenen 17 Standorte möglicherweise im Jänner oder Februar schließen. 1350 Mitarbeiter der Möbelkette verlieren dann ihren Job. Mitbewerber XXXLutz will einen Teil der Betroffenen übernehmen. Der Welser Möbelriese hatte zuletzt 400 offene Jobs in Verkauf, Verwaltung und Logistik. „Unsere Türen stehen offen“, sagte XXXLutz-Manager Thomas Saliger Mitte November. Unter anderem auch die Österreichische Post, Ikea und McDonald‘s habenKika/Leiner-Beschäftigte Jobs in Aussicht gestellt.
Kommentare
Willkommen in unserer Community! Eingehende Beiträge werden geprüft und anschließend veröffentlicht. Bitte achten Sie auf Einhaltung unserer Netiquette und AGB. Für ausführliche Diskussionen steht Ihnen ebenso das krone.at-Forum zur Verfügung. Hier können Sie das Community-Team via unserer Melde- und Abhilfestelle kontaktieren.
User-Beiträge geben nicht notwendigerweise die Meinung des Betreibers/der Redaktion bzw. von Krone Multimedia (KMM) wieder. In diesem Sinne distanziert sich die Redaktion/der Betreiber von den Inhalten in diesem Diskussionsforum. KMM behält sich insbesondere vor, gegen geltendes Recht verstoßende, den guten Sitten oder der Netiquette widersprechende bzw. dem Ansehen von KMM zuwiderlaufende Beiträge zu löschen, diesbezüglichen Schadenersatz gegenüber dem betreffenden User geltend zu machen, die Nutzer-Daten zu Zwecken der Rechtsverfolgung zu verwenden und strafrechtlich relevante Beiträge zur Anzeige zu bringen (siehe auch AGB). Hier können Sie das Community-Team via unserer Melde- und Abhilfestelle kontaktieren.