Mann wegen unerlaubten Abspielens bei Veranstaltungen angeklagt: 46-Jähriger soll als Veranstalter fungiert haben. Nun muss er sich wegen Vergehen gegen das Urheberrecht vor Gericht verantworten.
Wenn am Wochenende ordentlich gefeiert wird, dann steht vielerorts laute Musik, gute Stimmung und reichlich Alkohol auf dem Programm. Im Hintergrund ziehen Veranstalter die Fäden und sorgen für beste Unterhaltung. Dass dabei nicht immer alles mit rechten Dingen zugehen muss, kam nun auch am Landesgericht St. Pölten ans Licht. Dort fand sich ein Mostviertler wegen Vergehen gegen das Urheberrechtsgesetz auf der Anklagebank wieder.
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Der 46-Jährige soll trotz Musikaufführungsverbots im Februar und Juni als Veranstalter von Mottopartys in St. Pölten fungiert haben. Dieser Verstoß hatte eine Privatklage der AKM (Gesellschaft für Autoren, Komponisten und Musikverleger) zur Folge.
Vielmehr soll der 46-Jährige Strohmänner – in diesem Fall eine Frau – vor- und die Firma in Konkurs geschickt haben. „Ich war nicht für die Events verantwortlich“, bekannte er sich im Prozess nicht schuldig. Vertagt!
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