Die Ärztekammer Oberösterreich will Erkrankte durch das Gesundheitssystem „lenken“ und so die überfüllten Krankenhäuser entlasten. Sind die Kassenstellen für Hausärzte und Co ausreichend ausgebaut, sollen Patienten auch zur Kasse gebeten werden, wenn sie mit Wehwehchen ins Spital kommen.
Zuerst Hausmittel probieren. Wenn’s nicht besser wird, die Gesundheitshotline 1450 anrufen. Dann erst zum Hausarzt, falls nötig zum Facharzt. Und nur wenn’s wirklich brennt in die Spitalsambulanz – das ist der Weg, für den die Ärztekammer OÖ einmal mehr plädiert. So sollen die vollen Kliniken entlastet werden.
Gesundheitsweg nicht durchgehend asphaltiert
Die Route durchs Gesundheitssystem vergleicht Ärztekammer-Präsident Peter Niedermoser mit einer Straße, „die aktuell nicht durchgehend asphaltiert ist und immer wieder durch Schotter-Passagen unterbrochen wird.“ Ein Beispiel, dass es an manchen Stellen holpert: In Wels gibt es derzeit, wie berichtet, keinen öffentlichen Haut- oder Hausarzt, der noch neue Patienten annimmt. Zudem sind in OÖ momentan fast 50 Kassenstellen unbesetzt, davon 39 für Allgemeinmedizin.
Wenn die Versorgung geregelt ist, ist der Weg für Patienten aus meiner Sicht verpflichtend. Wer nicht konsequent mitgeht, muss finanziell zum System beitragen.
Peter Niedermoser, Präsident der Ärztekammer OÖ
Bild: Ärztekammer OÖ
Patienten sollen volle Kosten übernehmen
Für den Ausbau der Kassenarztstellen sieht Niedermoser die Gesundheitskasse verantwortlich. „Wenn die Versorgung geregelt ist, ist der Weg für Patienten aus meiner Sicht verpflichtend. Wer nicht konsequent mitgeht, muss finanziell zum System beitragen“, so Niedermoser.
Harald Mayer, Kurienobmann der angestellten Ärzte, schlägt überhaupt vor, dass Patienten dann die vollen Kosten übernehmen sollen, wenn sie für kleinere Behandlungen in die Krankenhausambulanz statt zum Hausarzt kommen. Etwa mit einem Zeckenbiss: „Das wird 100 bis 200 Euro kosten“, so Mayer.
Schon einmal gab es in Österreich zur Entlastung der überfüllten Spitäler eine Ambulanzgebühr. Sie wurde nach zwei Jahren 2003 vom Verfassungsgerichtshof aus formalen Gründen aufgehoben.
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