Ein Betrunkener hatte am Dornbirner Bahnhof randaliert und „Heil Hitler“ gebrüllt. Am Donnerstag musste er sich wegen Sachbeschädigung und nationalsozialistischer Wiederbetätigung am Landesgericht Feldkirch verantworten.
In Handschellen wird der 33-Jährige in den Gerichtssaal geführt, was nichts Neues für den jungen Mann ist. Wurde er doch in seinem bisherigen Leben bereits 17-mal verurteilt. Zweimal wegen nationalsozialistischer Wiederbetätigung.
Auch in der jetzigen Verhandlung muss er sich zum Thema verantworten. Es geht um einen Vorfall Mitte Mai am Dornbirner Bahnhof. Laut Vorwurf der öffentlichen Anklägerin hatte der stark Betrunkene zunächst am Busbahnhof einen öffentlichen Aschenbecher zerstört. Kurz darauf sprach er eine junge Frau an. Nachdem diese sein „Gelalle“ nicht versteht und ihm klarmacht, dass er sie in Ruhe lassen soll, hebt er die Hand zum Hitlergruß, ruft „Heil Hitler“ und stakst davon. Die 15-Jährige alarmiert daraufhin die Polizei.
Keine Erinnerung an den Vorfall
Wenig später wird der Unterländer auf dem Posten einvernommen. Doch erinnern kann er sich an nichts. Auch nicht im Prozess. Ausschließen will er die Taten jedoch nicht: „Wenn ich trinke, werde ich aggressiv“, sieht der Obdachlose die Sache nüchtern. Was den Vorwurf der nationalsozialistischen Wiederbetätigung angeht, sagt er, dass ihn das Thema schon sein Leben lang begleite: „Mein Vater hat mich bereits als Fünfjähriger gelehrt, dass der Nationalsozialismus etwas Gutes sei. Ich habe jahrelang geglaubt, dass die Taten Adolf Hitlers gut waren. Aber ich bin dabei, es mir abzugewöhnen.“ Um auf Schiene zu kommen, habe er vor sechs Jahren den Kontakt zu seiner Familie abgebrochen, so der 33-Jährige, der derzeit in der Justizvollzugsanstalt Innsbruck wegen eines einschlägigen Deliktes seine Strafe absitzt.
Mein Vater hat mich bereits als Fünfjähriger gelehrt, dass der Nationalsozialismus etwas Gutes sei. Ich habe jahrelang geglaubt, dass die Taten Adolf Hitlers gut waren. Aber ich bin dabei, es mir abzugewöhnen.
Der Angeklagte vor Gericht
In seinem Schlussplädoyer bittet Verteidiger Joachim Matt um einen Freispruch beziehungsweise ein mildes Urteil für seinen Mandanten: „Er sagt ja selbst, dass er zu der Zeit täglich Unmengen an Bier, Schnaps und Wein getrunken hat und sich deshalb auch nicht an die Tat erinnern kann.“ Außerdem habe der Angeklagte bereits eine Einstellungszusage seines ehemaligen Arbeitgebers und die Zusicherung einer Firmenwohnung. Weshalb der Rechtsbeistand im Falle einer Verurteilung eine Fußfessel für den 33-Jährigen beantragt.
Schuldspruch im Sinne der Anklage
Nach zweistündiger Beratung des Senats spricht die vorsitzende Richterin Sabrina Tagwercher den Mann im Sinne der Anklage schuldig – 30 Monate Haft. Für den Aschenbecher, den er aus der Verankerung am Busbahnhof getreten hatte, muss er der Stadt Dornbirn 465 Euro Schadenersatz binnen zwei Wochen bezahlen. „Ich bin zufrieden damit“, sagt der Angeklagte zum – somit rechtskräftigen – Urteil.
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