Rund 2,5 Millionen Christbäume werden in Österreich alljährlich verkauft und werden auch in diesem Jahr wieder die Wohnzimmer mit Stimmung und Nadeln versorgen. Meist werden sie mit dem eigenen Pkw dorthin gebracht. Dabei gilt es allerdings ein paar Hinweise und Vorschriften zu beachten.
Nüchtern betrachtet ist der Weihnachtsbaum ein Ladegut, das vorschriftsmäßig gesichert werden muss. „Durch die Größe und Schwere kann eine unzureichende Sicherung einen selbst, aber auch andere Verkehrsteilnehmende gefährden. Daher können Strafen von bis zu 10.000 Euro verhängt werden“, warnt ÖAMTC-Juristin Verena Pronebner. Auch eine Vormerkung im Führerscheinregister ist möglich.
So klappt es mit dem Transport:
Am Autodach: Beim Transport am Dach sollte der Baum im Netz bleiben und mit breiten, widerstandsfähigen Gewebebändern mit Metallverschlüssen vorne und hinten am Gepäckträger montiert werden. Die Baumspitze sollte nach hinten gerichtet sein. Um den Lack vor Kratzern durch Äste und Nadeln zu schützen, empfiehlt sich eine Unterlage. „Ragt der Weihnachtsbaum um mehr als einen Meter über die Fahrzeuglänge hinaus, muss er als Langgutfuhre gekennzeichnet werden“, so Pronebner.
Im Auto: Beim Transport im Fahrzeuginneren sollte der Baum gut verzurrt werden. Auch hier hilft eine Unterlage, das Fahrzeug vor Verschmutzungen durch Harz und Nadeln zu schützen. Wichtig: Eine freie Sicht nach vorne und auf beide Seiten inklusive Spiegel muss stets gewährleistet sein. Handbremse, Schalthebel etc. müssen problemlos bedienbar sein. Bleibt beim Transport die Heckklappe offen, dürfen Kennzeichen, Rückleuchten und Blinker nicht verdeckt werden. Die Heckklappe sollte nach unten gespannt werden, am besten auch mit Textilspanngurten.
Mit dem Fahrrad: Für kürzere Strecken ist auch der Heimtransport des Weihnachtsbaumes mit dem Lastenrad oder einem Fahrrad mit Anhänger möglich. Auch dabei muss das Ladegut gesichert sein. Der Baum darf weder die Sicht des Radfahrers stören noch sich selbständig machen. „Daher muss der Baum gut verzurrt werden“, sagt die Juristin. Verursacht man beim Transport einen Schaden, z.B. an parkenden Fahrzeugen, ist dieser im Regelfall durch eine Privathaftpflichtversicherung gedeckt.
Öffentlich: Beim Transport mit Bus, Bahn oder U-Bahn rät die Juristin, sich vorher die Förderbedingungen des Unternehmens anzusehen oder den Betreiber zu kontaktieren, ob und unter welchen Bedingungen (z.B. außerhalb der Stoßzeiten) die Mitnahme möglich ist.
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