Sexueller Missbrauch

Cyber-Grooming: Mann fordert Videos von 8-Jähriger

Wien
06.12.2024 12:26

Laut Anklage brachte ein 33-Jähriger ein achtjähriges Mädchen dazu, sich bei der Vornahme sexueller Handlungen zu filmen und ihm davon Bildmaterial zu schicken. Diese Art des sexuellen Missbrauchs nennt sich Cyber-Grooming. Der Prozess soll am kommenden Mittwoch stattfinden.

Ein schrecklicher Fall von Cyber-Grooming hat sich in Wien im vergangenen Frühjahr zugetragen. Dabei werden Kinder und Jugendliche im Internet gezielt manipuliert, wobei die Täter auf Straftaten, insbesondere sexuelle Übergriffe abzielen.

Fotoaufnahmen und Filmen sexueller Handlungen
Ein Mann brachte eine Achtjährige dazu, sich bei der Vornahme sexueller Handlungen zu fotografieren und zu filmen und ihm das Material zu schicken. Der Tatverdächtige – ein bisher unbescholtener 33-Jähriger – konnte ausgeforscht werden.

Am kommenden Mittwoch muss sich der Mann wegen schweren sexuellen Missbrauchs von Unmündigen, sexuellen Missbrauchs von Unmündigen und Herstellung von bildlichem Kindesmissbrauchsmaterial bzw. bildlichen sexualbezogenen Darstellungen von minderjährigen Personen am Landesgericht für Strafsachen verantworten. Im Fall einer Verurteilung drohen ihm bis zu zehn Jahre Haft.

Angeklagter gab sich als 19-Jähriger aus
Laut Strafantrag schrieb der Mann die Achtjährige Ende Mai auf Snapchat an und begann mit ihr auf dieser Plattform und später über WhatsApp zu kommunizieren. Dabei gab sich der Angeklagte als 19-Jähriger aus, während die Volksschülerin ihm ihr wahres Alter nannte. Im Zuge des Chattens soll der 33-Jährige das Kind zunächst dazu gebracht haben, ihm Bilder von ihrem Intimbereich zu schicken. In weiterer Folge soll er die Betroffene zu geschlechtlichen Handlungen überredet haben, wobei das Mädchen Fotos und Videos anfertigte, die sie dem vermeintlich 19-Jährigen auf dessen Aufforderung hin übermittelte.

Der Vorfall wurde aufgedeckt, als der ältere Bruder des Mädchens die Kommunikation mit „Sam“ auf Snapchat bemerkte. Er informierte die Mutter, die das Handy ihrer Tochter überprüfte. Nach Einsicht in den Chatverlauf erstattete die Mutter umgehend Anzeige bei der Polizei und übergab das Handy als Beweismittel. Der Verdächtige konnte schnell über seine Mobilfunknummer identifiziert werden. 

„Bedaure die Tat zutiefst“
In seiner Beschuldigteneinvernahme machte der 33-Jährige vor der Polizei keine Angaben. „Er führte aber in seiner Stellungnahme aus, er bekenne sich reumütig schuldig und bedaure seine Tat zutiefst“, hält die Staatsanwältin in ihrem Strafantrag fest. Sie verlangt eine „tat- und schuldangemessene“ Bestrafung des Angeklagten.

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