Die Präsidentschaftswahl in Rumänien muss komplett wiederholt werden. Sie sei nicht frei gewesen, urteilte das Verfassungsgericht in Bukarest am Freitag. Zuvor hatten Geheimdienste von russischer Einmischung gesprochen.
Die Entscheidung erfolgte nur zwei Tage vor der zweiten Wahlrunde, in der der pro-russische Rechtsextremist Calin Georgescu auf die pro-europäische bürgerliche Kandidatin Elena Lasconi treffen sollte. Dritter war der favorisierte sozialdemokratische Regierungschef Marcel Ciolacu geworden. Dieser hatte noch angekündigt, keine Neuauszählung beantragen zu wollen.
Nun entschied jedoch das Verfassungsgericht, dass die Präsidentschaftswahl komplett wiederholt werden müsse. Georgescu steht im Visier der rumänischen Ermittlungsbehörden, nachdem Geheimdienste nahe gelegt hatten, dass er seinen Wahlerfolg einer von Russland gesteuerten Kampagne zu verdanken hat. Vor allem auf TikTok und Telegram sei seine Propaganda massiv promotet worden.
Vor wenigen Tagen hatte der Oberste Verteidigungsrat bereits mitgeteilt, dass der Kreml immer wieder versuche, Einfluss auf die öffentliche Meinung in Rumänien zu nehmen. Allerdings sind auch die Entscheidungen des rumänischen Verfassungsgerichts umstritten, da es aus Sicht der bürgerlichen Parteien den regierenden Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten nahesteht. Im Vorfeld der Wahl untersagte es einer rechtsextremistischen EU-Abgeordneten den Antritt.
Lasconi: „Demokratie mit Füßen getreten“
Kritik an der Gerichtsentscheidung kam von Lasconi. Die Demokratie werde mit Füßen getreten, sagte sie. Die Stichwahl hätte wie geplant abgehalten werden sollen.
Wiederholt wird die Wahl wohl erst im neuen Jahr. Rumäniens Noch-Staatspräsident Klaus Johannis hat am Freitagabend klargestellt, vorerst im Amt zu bleiben. Rechtlich sei das möglich. Johannis wird sich laut eigener Aussage umgehend mit den Fraktionen treffen, um anschließend den Antrag zur Regierungsbildung vergeben zu können. Sein Land sei „stabil und sicher“, bleibe ein „demokratischer und proeuropäischer Partner“. Ursprünglich hätte seine Amtszeit am 21. Dezember geendet.
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