Ein Tiroler (28) geriet mit seinem Wagen nach einer Geburtstagsparty im Sommer auf die Gegenfahrbahn. Es kam zum Unfall. Eine Frau wurde dabei schwer verletzt. Nun saß der damals betrunkene Fahrer vor Gericht.
Der 17. Juni war an und für sich ein recht normaler Tag für den Angeklagten. „Ich habe mir nur für die Geburtstagsparty eines Kollegen ab Mittag freigenommen und habe dort lediglich zwei kleine Bier getrunken“, erklärte der 28-Jährige nun in Innsbruck vor Gericht.
Auf Gegenfahrbahn geraten
Doch als der Angeklagte gegen 18 Uhr mit dem Auto nach Hause fahren wollte, hat es bei Oberlangkampfen „geschnallt“, wie er es ausdrückte. „Geschnallt“ hat es laut Anklage deshalb, weil der Mann in einer Kurve sehr weit nach links auf die Gegenfahrbahn geriet. „Ich glaube, dass ich nur ein bisschen nach links gekommen bin, danach weiß ich nicht mehr viel“, sagte der Tiroler, der sich eigentlich reumütig und geständig zeigte.
Ich glaube, dass ich nur ein bisschen nach links gekommen bin, danach weiß ich nicht mehr viel.
Der Angeklagte
Frontalzusammenstoß verhindert
Fakt ist: Der 28-Jährige krachte in den Pkw einer Frau. Diese schilderte den Unfall anders: „Er war zur Gänze auf dem linken Fahrstreifen und hat auch nicht reagiert.“ Sie habe das Auto dann „verrissen“ und das Allerschlimmste verhindern können. Aus einem möglichen Frontalzusammenstoß wurde eine leichtere Streifkollision.
Nach wie vor eingeschränkt arbeitsunfähig
Die Folgen waren für die Frau dennoch nicht marginal: Sie erlitt Prellungen, Abschürfen und vor allem eine Oberarmfraktur, an der sie noch immer laboriert. „Bei der OP stellte sich heraus, dass ein Nerv eingeklemmt ist“, berichtete die Zeugin. Somit sei sie noch immer „nur eingeschränkt arbeitsfähig“ und könne Hand und Finger nicht ausreichend bewegen.
Urteil bereits rechtskräftig
Eine vom Verteidiger angepeilte Diversion kam für die Richterin und den Staatsanwalt nicht in Frage. Urteil: 5040 Euro Geldstrafe und sechs Monate bedingte Haft. „Ich glaube Ihnen die zwei Bier nicht“, meinte die Richterin, die abschließend auch darauf verwies, dass Polizeiberichte davon ausgingen, dass der Mann etwa auch noch mehrere Schmerztabletten zusätzlich konsumiert hatte, weil er nach dem Unfall „beeinträchtigt und schläfrig“ gewirkt habe. Das Urteil ist rechtskräftig.
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