Fünf Angeklagte sollen einen Mann in Linz auf offener Straße in einen Kastenwagen gezerrt und misshandelt haben. Erpresserische Entführung, nannte das die Staatsanwältin. Diesen Vorwurf sahen die Geschworenen nicht erfüllt, entschieden nach langer Beratungszeit auf Freiheitsentziehung und Nötigung.
Gleich vorweg: Alle fünf Angeklagten – vier Männer aus Syrien und eine Deutsche – fassten am späten Freitagabend am Landesgericht Linz Haftstrafen aus. Allerdings kürzere, als für das von der Staatsanwaltschaft Linz angeklagte Delikt der erpresserischen Entführung.
Lange Beratungen
Nach der Verhandlung zogen sich die Geschworenen zur Beratung zurück, verneinten schließlich den Vorwurf der erpresserischen Entführung mit einem Strafrahmen von zehn bis 20 Jahren Freiheitsstrafe. Gegen 21.30 Uhr verkündeten sie, dass alle fünf Angeklagten wegen qualifizierter Freiheitsentziehung und schwerer Nötigung rechtskräftig verurteilt werden.
Einschlägig vorbestraft
Ein 26-jähriger Syrer muss für vier Jahre ins Gefängnis, weil er das Entführungsopfer misshandelt und zumindest mit einer Waffe für ein Foto posiert haben soll. Zwei seiner Landsmänner (37, 27) wandern jeweils für drei Jahre hinter Gitter, alle drei waren bereits mehrfach vorbestraft.
Fahrerin musste nicht zurück ins Gefängnis
Als Bestimmungstäter wurde ein 43-jähriger Syrer zu 30 Monaten unbedingter Haft verurteilt. Das Fluchtfahrzeug wurde von einer 41-jährigen Deutschen gelenkt, die vor Gericht stets beteuert hatte, von einer Entführung nichts gewusst zu haben. Das schienen die Geschworenen zu glauben, sie bekam 24 Monate aufgebrummt, davon acht unbedingt. Diese Zeit hatte sie schon abgesessen, sie ging als einzige nach Hause, während alle anderen zurück ins Gefängnis mussten.
Oper bekam Schmerzensgeld
Am 1. April hatten die fünf Verurteilten in Linz einen Türken in einen Kastenwagen gezerrt, geschlagen und mit einer Pistole bedroht, um mutmaßlich von seinem Bruder Geld zu erpressen. Das Opfer erlitt dabei Serienrippenbrüche, forderte Schmerzensgeld, das ihm auch in Höhe von 6530 Euro zugesprochen wurde.
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