Der Fall beschäftigte sogar den Bundesrechnungshof, der Mängel festgestellt hatte. Allerding: Nach der Rodung eines Waldes neben der Westautobahn in Ohlsdorf gibt es keine strafrechtlichen Konsequenzen gegen Amtspersonen und unbekannte Täter. Die „Krone“ weiß, warum.
Salzburger Staatsanwälte und Wiener Korruptionsermittler ließen sich sechseinhalb Monate Zeit, ehe sie ihre Entscheidung trafen: In der Causa um 19 Hektar gerodeten Wald und die Errichtung des Betriebsbaugebiets Ehrenfeld II in Ohlsdorf war keine Korruption im Spiel.
Ricarda Eder von der Staatsanwaltschaft Salzburg sagte zur „Krone“: „Ich kann bestätigen, dass das Ermittlungsverfahren gegen Ing. Mag. Lanz eingestellt wurde, weil die subjektive Tatseite nicht nachweisbar war.“ Gemeint sind die Erhebungen gegen den Bezirkshauptmann von Gmunden, Alois Lanz. Er hat im behördlichen Schriftverkehr selbst mit seiner Unterschrift den Weg für die Errichtung des Betriebsbaugebiets neben der Westautobahn freigegeben.
Das Ermittlungsverfahren wurde eingestellt. Ein Befugnismissbrauch kann nicht festgestellt werden.
Staatsanwältin Ricarda Eder, Salzburg
Die Staatsanwaltschaft Salzburg kam hier ins Spiel, weil sich die Ankläger aus Wels für befangen erklärt hatten. Der Grund dafür ist ein einfacher: Für die BH Gmunden ist in erster Instanz die Staatsanwaltschaft Wels zuständig, man arbeite also ständig zusammen. Der Fall wurde deshalb nach Salzburg delegiert, wo jetzt die Entscheidung gefallen ist.
„Tatbestand des Amtsmissbrauchs erfordert Wissentlichkeit“
Staatsanwältin Eder sagt: „In Bezug auf den Befugnismissbrauch fordert der Tatbestand des Missbrauchs der Amtsgewalt nämlich Wissentlichkeit. Der Beamte muss es demnach (zweifelsfrei) für gewiss halten, dass ein Verhalten objektiv rechtswidrig ist. Eine allenfalls verfehlte Rechtsansicht des Beschuldigten steht der Annahme der Wissentlichkeit entgegen.“
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