18 Vorwürfe listete die Bildungsdirektion gegen die Ex-Leiterin einer Salzburger Volksschule auf. Mittlerweile wurde die Frau suspendiert. Doch gegenüber der „Krone“ sagt sie: „Ich habe nichts falsch gemacht“.
Sie soll Schülern verboten haben, auf die Toilette zu gehen – ein Kind soll sich deswegen sogar eingenässt haben. Sie soll Schüler kurzzeitig unbeaufsichtigt gelassen haben, Kopfnüsse und Genickwatschen verteilt haben. Sie soll auch Schüler bei minus acht Grad zur Pause nach draußen geschickt und ihnen nach Stürzen nicht aufgeholfen haben.
Und sie soll sich abfällig gegenüber Kindergartenpädagogen geäußert haben: Insgesamt 18 Vorwürfe zu schwerwiegenden Dienstpflichtverletzungen erhob die Bildungsdirektion gegen die Direktorin einer Salzburger Volksschule. Dies führte im Mai 2023 zur vorläufigen Suspendierung der Pädagogin.
Ex-Direktorin ging rechtlich gegen Suspendierung vor
Im „Krone“-Gespräch betonte die Frau aber: „Ich habe keine Fehler gemacht. Und ich habe mich der Bildungsdirektion nicht gebeugt, da ich nichts falsch gemacht habe.“ Gegen die Suspendierung reichte sie Beschwerde am Landesverwaltungsgericht ein. „Viele Punkte seien gänzlich unkorrekt bzw. zu unkonkret formuliert, um eine Dienstpflichtverletzung zu rechtfertigen“, begründete sie. Doch das Gericht wischte die Bedenken vorab vom Tisch, im Oktober wurde die Suspendierung im Rahmen eines Disziplinarverfahrens bestätigt.
Meine Argumente wurden gar nicht berücksichtigt. Die Bildungsdirektion konnte die Vorwürfe selbst nicht genau präzisieren.
Die betroffene Ex-Direktorin zur „Krone“
In der Gerichtsentscheidung hieß es jedoch auch: „Da es sich bei den Vorwürfen um Verdachtsmomente handelt, war es nicht notwendig, diese auf ihren Wahrheitsgehalt zu überprüfen, sondern lediglich festzustellen, ob diese tatsächliche Verdachtsmomente oder bloße Gerüchte darstellten.“ Dies bemängelt die Betroffene: „Eltern und Kinder mussten gar nicht aussagen.“ Trotzdem stellte das Gericht anhand der Vorwürfe „unangemessene Erziehungsmethoden“ und Verstöße gegen das Verbot der körperlichen Züchtigung fest. Die Suspendierung sei „zu Recht erfolgt“.
Die Bildungsdirektion wollte sich zu dem Fall gar nicht äußern: „aus datenschutzrechtlichen Gründen“. Und der Pädagogin drohe jetzt noch der Verlust des Direktorentitels und die Versetzung.
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