Sie war in der Nacht auf einem Bahnhof in Niederösterreich gerade auf dem Weg nachhause, telefonierte dabei mit ihrer Mutter – als ein junger Mann die 14-Jährige zuerst ansprach und sie dann vergewaltigte. Vor Gericht schockt er mit seiner Aussage, die er mit einem Grinsen im Gesicht tätigt: „Ich konnte mich nicht zurückhalten.“ Dafür muss der Angeklagte nun sechs Jahre ins Gefängnis.
„Das ist der Albtraum jeder Frau. Und hier geht es um ein junges Mädchen. Sie hatte Todesangst. Ihr ist das schlimmste überhaupt passiert“, fährt die beisitzende Richterin im Landesgericht Korneuburg (NÖ) den Angeklagten an. Der grinsend schildert, wie er in der Nacht auf den 7. August eine 14-Jährige am Bahnhof in Langenzersdorf sah. „Ich war betrunken und konnte mich nicht zurückhalten. Ich wollte sie kennenlernen.“
„Gefühl, dass ich sie vergewaltigen muss“
Das Mädchen lehnte ein Gespräch ab – dann habe er „das Gefühl bekommen, dass ich sie vergewaltigen muss“, so die entsetzliche Aussage des Asylwerbers aus Somalia. Er zerrte sie am Parkplatz des Bahnhofs zwischen zwei Autos, verging sich an ihr – und forderte dann Geld und ihr Handy.
Sie sprechen hier von einem Fehler, aber das sind zwei Kapitalverbrechen!
Die Beisitzerin kann kein reumütiges Geständnis erkennen.
„Jeder Mensch kann Fehler machen“, versucht der Mann sich an einem reumütigen Geständnis. Das ihm die Beisitzerin nicht abnimmt: „Sie sprechen hier von einem Fehler, aber das sind zwei Kapitalverbrechen! Und ihr Geständnis ist nicht umfassend. Das sagen sie aufgrund der erdrückenden Beweislage.“ Seine DNA war nicht nur eindeutig am Opfer feststellbar, sondern auch am Tatort – außerdem überführten ihn Überwachungsvideos.
Sieben Alias-Identitäten und falsches Alter
Der Angeklagte ließ die 14-Jährige nach der abscheulichen Tat einfach liegen, machte sich auf den Weg in sein Asylheim in Korneuburg – wo er als 17-Jähriger gemeldet war. Eine internationale Abfrage ergab aber: Der somalische Flüchtling tauchte bereits in diversen europäischen Ländern mit sieben Alias-Identitäten auf. Jedes Mal mit einem anderen Geburtsjahr.
Ein Altersgutachten ergab im Ermittlungsverfahren: Der Angeklagte war bei der Vergewaltigung der jungen Niederösterreicherin bereits mindestens 21 Jahre alt – es drohen ihm also zwei bis maximal zehn Jahre Haft.
14-Jährige muss in Psychotherapie
Der Staatsanwalt und die Opfervertreterin bitten den Schöffensenat, den Strafrahmen auszuschöpfen: „Ersparen Sie dem Angeklagten nicht, jahrelang ins Gefängnis zu kommen und darüber nachzudenken, was er dem Mädchen angetan hat.“ Die 14-Jährige ist seit dem schrecklichen Vorfall in Therapie, versucht das Geschehene aufzuarbeiten.
Auch der vorsitzende Richter stimmt in der Urteilsverkündung zu: „Man muss hier mit einer empfindlichen Strafe reagieren.“ Der Somalier wird zu sechs Jahren Gefängnis verurteilt. Seine Unbescholtenheit und sein Tatsachengeständnis müsse man dem Asylwerber zugutehalten. Wenngleich: „Die große Reue habe ich nicht mitbekommen“, so Herr Rat. Dem Mädchen muss er 2500 Euro Schmerzensgeld zahlen. Das Urteil ist rechtskräftig; der Angeklagte nimmt die Strafe an.
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