Peter F. kämpft um seinen „Rückzugsort“ oberhalb der Pfaffstättner Weinberge. Seine Holzhütte soll abgerissen werden – Nachbarhütten hingegen werden ständig vergrößert und sogar mit Photovoltaikanlagen und Carports ausgestattet. Laut Bürgermeister sind auch andere von Abrissbescheiden betroffen.
Peter F. ist sauer. 2020 hat er persönlich am Gemeindeamt in Pfaffstätten, Bezirk Baden, angerufen und gefragt, ob er eine kleine Holzhütte auf seinem Waldgrundstück bauen dürfe. Dies sei ihm mündlich zugesagt worden – mit der Begründung, für eine kleine Gerätehütte unter zehn Quadratmetern brauche man keine Genehmigung.
Drei Jahre später: Nachrichten von Gemeinde und BH trudeln ein, dass diese Hütte wieder abgerissen werden muss (siehe Faksimile oben). F. suchte um nachträgliche Baubewilligung an. Es folgte die Absage: „Weil unser Grundstück jetzt plötzlich als Grünland-Freihaltefläche gilt“, erklärt F. „Mittlerweile geht es mir gar nicht mehr um die Hütte, sondern einfach nur um Gerechtigkeit.“
Andere Gebäude im Umfeld wurden in den letzten Jahren massiv ausgebaut. Auf seine Nachfrage beim Bürgermeister verwies dieser immer nur auf die Amnestiehüttenregelung, die bis 1999 galt. Diese besagt, dass bestehende Hütten – um sie vor dem Abriss zu schützen – renoviert, aber nicht vergrößert werden dürfen.
Bürgermeister Christoph Kainz: „Aufgrund einer Anzeige gegen das Bauwerk von Herrn F. musste die Baubehörde tätig werden.“ Von einer mündlichen Anfrage 2020 wisse man nichts. Und: „Derzeit sind mehrere Abbruchverfahren anhängig, nähere Details können wir aufgrund der anhängigen Verfahren nicht bekannt geben“, so der Bürgermeister.
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