Aus dem Gerichtssaal

Nur Geldstrafe nach Hitlergruß am Imbissstand

Vorarlberg
09.12.2024 17:05

Knapp zehn Jahre nach dem Vorfall musste sich am Montag ein 51-Jähriger wegen Wiederbetätigung vor dem Landesgericht in Feldkirch verantworten.

Dass es im Jahr 2015 an einem Imbissstand in Hohenems einen Vorfall gegeben habe, räumt der Angeklagte ein. Doch liege die Sache schon so lange zurück, dass er sich nicht im Detail erinnern könne, sagt der 51-Jährige, der sich über Jahre im Ausland aufgehalten hatte, in der Verhandlung.

Gemäß Anklage hatte der Mann damals am Wurststand zunächst über Polizisten und Flüchtlinge geflucht und dann „Heil Hitler“ gerufen. Mit Sätzen wie „Hängt dem Adolf Hitler den Nobelpreis um! Hisst die rote Flagge mit dem Hakenkreuz“, verherrlichte er Adolf Hitler und zeigte sogar einem Gast die verbotene Flagge. Die Polizei wurde daraufhin bei dem Mann vorstellig und fand im Zuge der Hausdurchsuchung eine intakte russische Panzergranate und Munition für ein Maschinengewehr.

Schreckliche Erlebnisse und Alkoholsucht
Fast zehn Jahre später muss sich der Angeklagte nun wegen nationalsozialistischer Wiederbetätigung und des Verstoßes gegen das Waffengesetz verantworten. „Um die Geschichte zu verstehen, muss man wissen, dass mein Mandant zehn Jahre bei Auslandseinsätzen im Kosovo und in Afghanistan war“, erklärt Verteidiger Martin Rützler. Die schrecklichen Erlebnisse hätten dann zu einer Alkoholsucht des Beschuldigten geführt. Sein Mandant gebe zu, seinerzeit politisch rechts gewesen zu sein.

Mittlerweile habe er über mehrere Jahre die Welt bereist und viele tolle Menschen kennengelernt. Dadurch habe er sich selbst therapiert, betont der heute 51-Jährige. „Ich habe nichts mehr mit der Gesinnung von damals am Hut. Ich lebe bei meiner schwerkranken Mutter und pflege sie. Ich bin ein anderer Mensch geworden.“

Trotz Schuldspruch sorgt Richter Theo Rümmele am Ende für eine Sensation in Vorarlberg. Statt eines üblichen „Knallhart-Urteils“ kommt der Angeklagte mit einer Diversion davon. Das heißt, er bleibt unbescholten, lediglich eine Geldbuße in Höhe von 320 Euro muss er bezahlen.

Porträt von Chantal Dorn
Chantal Dorn
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