Stich in Oberkörper

Pensionist nach Messerangriff freigesprochen

Gericht
09.12.2024 16:57

Ein Pensionist ist am Montag am Landesgericht Wien vom Vorwurf des versuchten Mordes freigesprochen worden. Der bisher unbescholtene Mann hatte am 28. September 2024 seinem Schwiegersohn ein Klappmesser in die Brust gestochen. Der 64-Jährige erklärte vor Gericht, er habe seine Tochter und Enkelkinder schützen wollen, nachdem der 34-Jährige ihn zuvor mit Faustschlägen attackiert hatte.

Die Geschworenen verwarfen einstimmig die Anklage des versuchten Mordes und stuften den Messerstich eines 64-Jährigen gegen seinen Schwiegersohn als Körperverletzung ein. Dabei erkannten sie dem Pensionisten Notwehr zu, da er sich gegen einen unmittelbar drohenden Angriff des körperlich überlegenen Mannes verteidigt habe.

Seitensprung, Alkohol- und Geldprobleme
Der Angeklagte hatte angegeben, seiner Tochter nach einem eskalierten Ehestreit zu Hilfe geeilt zu sein. Sie hatte ihn telefonisch um Unterstützung gebeten. Die Ehe der dreifachen Mutter war offenbar von langjährigen Problemen geprägt, darunter ein Seitensprung des Ehemannes, dessen Alkoholproblem und finanzielle Schwierigkeiten.

Nach dem Hilferuf seiner Tochter sah der 64-jähriger Pensionist dringenden Handlungsbedarf: Der Schwiegersohn hatte ihr das Handy aus der Hand geschlagen, das Gespräch war abgebrochen. Der Mann befürchtete das Schlimmste und eilte zur Adresse der Familie in Wien-Floridsdorf. Dort eskalierte ein Streit, der in einer körperlichen Auseinandersetzung mündete.

Klappmesser in Oberkörper gerammt
Nach einem Wortgefecht stieß der Pensionist den 34-Jährigen, wurde aber seiner Aussage zufolge daraufhin mit drei Faustschlägen ins Gesicht attackiert. Um sich zu wehren, stach er mit einem Klappmesser seitlich in den Oberkörper des Schwiegersohns. Nachbarn riefen die Polizei, während der Verletzte ins Krankenhaus gebracht wurde.

Messerstich war nicht lebensbedrohlich
Der Messerstich, den ein 64-jähriger Pensionist seinem Schwiegersohn versetzte, blieb glimpflich: Die neun Zentimeter lange Klinge drang nur einen Zentimeter tief in den Bereich der siebenten Rippe ein, lebensbedrohlich war die Verletzung laut Gerichtsmedizin nie. Dennoch argumentierte die Staatsanwältin, dass der Angriff mit einem Messer den Tod des Opfers billigend in Kauf nehme, und sprach von bedingtem Tötungsvorsatz.

Der 34-jährige Schwiegersohn beschrieb sein Verhältnis zum Angeklagten als grundsätzlich gut: „Ich kenn‘ ihn seit zwölf Jahren, Streit hatten wir nie.“ Den Angriff nahm er zunächst als Schlag in die Rippen wahr. Erst beim Anblick des Messers und der blutenden Wunde sei Panik ausgebrochen. Der Mann, der derzeit wegen eines posttraumatischen Belastungssyndroms in Behandlung ist, brach kurz darauf zusammen.

Von Geschworenen freigesprochen
Vor Gericht entschuldigte sich der 64-Jährige mit abgewandtem Blick: „Es tut mir leid, dass i die Tat g‘macht hob.“ Die Geschworenen entschieden einstimmig auf Notwehr und sprachen ihn frei.

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